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„Westbalkanregelung“ verlängert

„Westbalkanregelung“ verlängert

Im Rahmen der „Westbalkanregelung“ erhalten Staatsangehörige aus dem Westbalkan (z.Bsp. Bosnien, Serbien, Albanien) schneller eine Arbeitsgenehmigung. Diese Regelung wurden nun in leicht geänderter Form bis 31. Dezember 2023 verlängert.

Die Sechste Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsregelung, welche die Rechtsgrundlage bildet, finden Sie HIER zum Download.

(Bild: pixabay, 2020)

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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