Das Landgericht Tübingen hat klargestellt: Sterne dürfen nur dann zur Bewerbung eines Hotels verwendet werden, wenn eine offizielle DEHOGA-Klassifizierung vorliegt. Damit soll sichergestellt werden, dass Gäste sich auf eine objektiv geprüfte und transparente Bewertung verlassen können.
Für Hoteliers bedeutet das: Auch wenn ein Haus die entsprechende Ausstattung hat, ist die Nutzung von Sternen ohne offizielle Einstufung rechtlich nicht zulässig. Schon die Darstellung von Sternen im Logo oder die Bezeichnung als „3-Sterne-Hotel“ ohne Klassifizierung kann als irreführend gewertet werden.
Ihr Nutzen:
Transparente und anerkannte Qualitätskennzeichnung
Mehr Glaubwürdigkeit und Sicherheit in der Außendarstellung
Vermeidung rechtlicher Risiken wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen
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