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Wichtige Information: Sterne-Werbung nur mit offizieller DEHOGA-Klassifizierung

Das Landgericht Tübingen hat klargestellt: Sterne dürfen nur dann zur Bewerbung eines Hotels verwendet werden, wenn eine offizielle DEHOGA-Klassifizierung vorliegt. Damit soll sichergestellt werden, dass Gäste sich auf eine objektiv geprüfte und transparente Bewertung verlassen können.

Für Hoteliers bedeutet das: Auch wenn ein Haus die entsprechende Ausstattung hat, ist die Nutzung von Sternen ohne offizielle Einstufung rechtlich nicht zulässig. Schon die Darstellung von Sternen im Logo oder die Bezeichnung als „3-Sterne-Hotel“ ohne Klassifizierung kann als irreführend gewertet werden.

Unser Tipp: Sichern Sie sich rechtlich ab und nutzen Sie die Chance einer offiziellen Klassifizierung. Sie schaffen damit Vertrauen bei Gästen und Wettbewerbsvorteile im Markt. Wir unterstützen Sie dabei umfassend – von der Antragstellung bis zur Durchführung der Klassifizierung.

Ihr Nutzen:
Transparente und anerkannte Qualitätskennzeichnung
Mehr Glaubwürdigkeit und Sicherheit in der Außendarstellung
Vermeidung rechtlicher Risiken wie Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen

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Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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