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0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Wichtiger Hinweis zur Sammelklage gegen Booking.com

Derzeit erhalten zahlreiche Hoteliers, die sich an der Sammelklage gegen Booking.com beteiligen, erneut Schreiben per Post sowie Erinnerungs-E-Mails zur Unterzeichnung des geprüften Participation Agreements. Dieses Dokument bildet den verbindlichen Abschluss der Teilnahme am Verfahren.

Was ist das Participation Agreement?

Das Participation Agreement ist die offizielle Teilnahmeerklärung zur Sammelklage. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Ihr Betrieb rechtlich am Verfahren teilnimmt und die beauftragte Kanzlei befugt ist, Ihre Ansprüche zu vertreten. Ohne die unterzeichnete Erklärung kann Ihre Teilnahme nicht berücksichtigt werden.

Die Erinnerungs-E-Mails werden über DocuSign versendet und kommen von folgender Absenderadresse:

dse(at)eumail.docusign.net | Betreff: „Lawrence Kho via DocuSign“

Wie funktioniert die digitale Signatur?

Die digitale Unterzeichnung über DocuSign ist unkompliziert und entspricht den EU-rechtlichen Standards (eIDAS). Sie öffnen die per E-Mail zugesandte Datei, bestätigen kurz Ihre Identität und setzen an den markierten Stellen Ihre digitale Unterschrift. Anschließend wird das Dokument automatisch verschlüsselt, mit einem Prüfprotokoll versehen und rechtsgültig abgeschlossen.

Mit diesem Schritt ist Ihre Teilnahme vollständig, und die Kanzlei kann Sie offiziell im Rahmen der Sammelklage gegen Booking.com vertreten.

 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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