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7 % Mehrwertsteuer beschlossen: Wichtige Weichenstellung für die Gastronomie

Der Bundesrat hat heute die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf einheitlich 7 % beschlossen. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und stellt eine zentrale wirtschaftspolitische Entscheidung für Gastronomie und speisengeprägte Betriebe dar.

Der Beschluss ist das Ergebnis intensiver Gespräche und kontinuierlicher Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene. Der DEHOGA Sachsen hat sich gemeinsam mit allen DEHOGA-Landesverbänden und dem Bundesverband über einen langen Zeitraum für diese Entlastung eingesetzt. Getragen wurde dieses Engagement maßgeblich durch die Unterstützung der Mitgliedsbetriebe.

Die dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer schafft Planungssicherheit, stärkt die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der gastronomischen Vielfalt in Sachsen und bundesweit.

Jetzt beginnt die Umsetzungsphase in den Betrieben

Mit dem Beschluss rücken die praktischen Fragen der Umsetzung in den Vordergrund:

  • Was gilt konkret ab dem 1. Januar 2026?
  • Welche Anpassungen sind bei Preisen, Kassensystemen und Abrechnung erforderlich?
  • Wie können Betriebe den Übergang reibungslos gestalten?

Um seine Mitgliedsbetriebe dabei gezielt zu unterstützen, bietet der DEHOGA Sachsen zwei kostenfreie Online-Sprechstunden an. Gemeinsam mit einem branchenerfahrenen Steuerberater werden die wichtigsten Punkte zur Umsetzung eingeordnet und praxisnahe Fragen beantwortet.

Online-Sprechstunden zur Umsetzung der 7 % MwSt.:

Ziel ist es, Betriebe frühzeitig zu informieren und einen störungsfreien Start ins Jahr 2026 mit reduziertem Mehrwertsteuersatz zu ermöglichen. Der DEHOGA Sachsen wird die Branche auch in den kommenden Monaten eng begleiten und fortlaufend informieren.

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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