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Abgabefrist Corona-Wirtschaftshilfen

ACHTUNG FRIST LÄUFT HEUTE AUS!!!!

Sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum 30. September eingereicht werden, werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert. So sehen es die Förderbedingungen des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) vor. Bereits mehrfach hatten wir darüber informiert.

Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung bleibt jedoch noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich ist. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen werden von der Bewilligungsstelle akzeptiert und bearbeitet.

In den Fällen, in denen bis zum 15. Oktober keine Schlussabrechnung eingereicht wurde, werden direkt im Anschluss Anhörungsverfahren beginnen. Diese Verfahren sind notwendig, da die Nichteinreichung der Schlussabrechnung die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Hilfen zur Folge hat. Im Zuge der Anhörung wird den prüfenden Dritten im Rahmen üblich geltender Fristen (bis 30.11., d.h. 4-6 Wochen) Gelegenheit zur Stellungnahme als auch zur nachträglichen Einreichung der Schlussabrechnung eingeräumt.  Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30. November 2024 werden Rückforderungsmaßnahmen durch die Bewilligungsstellen eingeleitet. Dies teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. (Quelle: Tageskarte.io)

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Nach Informationen des BMWK lagen den Bewilligungsstellen der Länder bis Ende Juli rund 570.000 Schlussabrechnungen vor, insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt noch rund 300.000 ausstehend. Das BMWK hat auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen ist.

Der hier verlinkten Pressemitteilung des BMWK können Sie weitere Informationen entnehmen.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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