Erh\u00f6hung ab Juli 2022 auf 10,45 Euro/brutto je Std.
\r\nEEG-Umlage f\u00e4llt weg:
\u201eGesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher\u201c tritt in Kraft. Stromlieferanten m\u00fcssen den Wegfall an ihre Kunden weitergeben! Bisher betrug die Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
Mietspiegel f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere St\u00e4dte Pflicht:
Damit soll vor allem Verbrauchern die M\u00f6glichkeit gegeben werden, eine orts\u00fcbliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Auch Mieterh\u00f6hungen k\u00f6nnen so besser eingesch\u00e4tzt werden. Die neue Regelung gilt f\u00fcr alle St\u00e4dte mit mehr als 50.000 Einwohnern.
Testverordnung ge\u00e4ndert: Corona-B\u00fcrgertests kosten ab Juli
Eine Eigenbeteiligung von drei Euro wird laut Testverordnung f\u00e4llig f\u00fcr
# Personen, die eine Veranstaltung in Innenr\u00e4umen besuchen wollen
# Personen, die Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken
# Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erh\u00f6htes Risiko erhalten haben
Wer in keine der genannten Gruppen f\u00e4llt, muss den Test komplett selbst bezahlen.
Einfachere K\u00fcndigung von Vertr\u00e4gen f\u00fcr Verbraucher:
Im Rahmen des Gesetzes f\u00fcr faire Verbrauchervertr\u00e4ge muss ab 1. Juli ein verpflichtender K\u00fcndigungsbutton im Online-Bereich eingef\u00fchrt werden. Damit er\u00fcbrigt sich die K\u00fcndigung per Fax oder Post.
Pfand auf mehr Produkte ab Juli 2022:
auf Einwegplastikflaschen oder Getr\u00e4nkedosen wird ab 1. Juli Pfand erhoben
Mindestlohn:
Erhöhung ab Juli 2022 auf 10,45 Euro/brutto je Std.
EEG-Umlage fällt weg:
„Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ tritt in Kraft. Stromlieferanten müssen den Wegfall an ihre Kunden weitergeben! Bisher betrug die Umlage 3,72 Cent pro Kilowattstunde.
Mietspiegel für größere Städte Pflicht:
Damit soll vor allem Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, eine ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Auch Mieterhöhungen können so besser eingeschätzt werden. Die neue Regelung gilt für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.
Testverordnung geändert: Corona-Bürgertests kosten ab Juli
Eine Eigenbeteiligung von drei Euro wird laut Testverordnung fällig für
# Personen, die eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
# Personen, die Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken
# Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben
Wer in keine der genannten Gruppen fällt, muss den Test komplett selbst bezahlen.
Einfachere Kündigung von Verträgen für Verbraucher:
Im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge muss ab 1. Juli ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt werden. Damit erübrigt sich die Kündigung per Fax oder Post.
Pfand auf mehr Produkte ab Juli 2022:
auf Einwegplastikflaschen oder Getränkedosen wird ab 1. Juli Pfand erhoben
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