Seit dem 1. Januar 2026 ist es einfacher geworden, Rentnerinnen und Rentner befristet weiter zu beschäftigen.
Konkret gilt: Bei kalendermäßigen Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG greift das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Die neue Regelung ist zwar komplexer und bürokratischer ausgefallen als notwendig. Trotzdem erleichtert sie Betrieben deutlich, frühere oder bestehende Mitarbeitende im Rentenalter befristet weiterzubeschäftigen – ein wichtiger Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat dazu eine Handreichung mit den Voraussetzungen und Auswirkungen der neuen Regelung erstellt.
Die Handreichung finden Mitglieder in “meinDEHOGA”/Praxis- und Handlungsempfehlungen… und in der oneDEHOGA-App
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