Gemeinsam stark für das Gastgewerbe
... Özdemir will Ausweitung auf Außer-Haus-Verpflegung
Künftig muss auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesernährungsminister Cem Özdemir hat das Bundeskabinett in dieser Woche gebilligt. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft. Zwar gelten die Vorgaben dann vorerst nur im Handel. Özdemir kündigte aber an, dass er die Herkunftsbezeichnung – genauso wie die Tierhaltungskennzeichnung – im nächsten Schritt auch auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten will.
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