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Bundesverfassungsgericht billigt Restaurant-Schließungen durch Corona-Notbremse

Der Bund durfte über die sogenannte Corona-Notbremse in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr 2021 Gaststätten und andere Speiselokale schließen. Dies sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt gewesen, so das Bundesverfassungsgericht.

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Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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