Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, 3. Änderungsgesetz) vorgelegt. Ziel ist es, europäische Vorgaben zu Umweltaussagen („Green Claims“) und Nachhaltigkeitssiegeln in deutsches Recht umzusetzen.
Diese neuen Regelungen können auch für Betriebe des Gastgewerbes spürbare Auswirkungen haben – sei es bei der betrieblichen Verantwortung, der Darstellung im Marketing oder in der Leistungserbringung gegenüber Gästen und Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Der DEHOGA hat daher eine Stellungnahme erarbeitet. Aus Sicht des Gastgewerbes ist es entscheidend, dass die neuen Bestimmungen praxisgerecht, rechtssicher und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Nur so können die Betriebe nachhaltiges Engagement glaubwürdig kommunizieren, ohne durch überzogene rechtliche Hürden benachteiligt zu werden.
Interessierte finden die Stellungnahme in “meinDEHOGA”/Stellungnahmen
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