# geeignet
# und erforderlich ist, um diesen Zweck zu erreichen
# und angemessen ist.
Schlie\u00dflich muss im \u201e30. Monat mit Corona\u201c auch die Frage erlaubt sein, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ob und welche Ma\u00dfnahmen zur Pandemiebek\u00e4mpfung geeignet waren\u2026
\r\nWir erwarten, dass Bundesrat und Landesregierungen jetzt alles unternehmen, damit unsere Betriebe nicht erneut mit Auflagen und Beschr\u00e4nkungen im Herbst konfrontiert werden. Trotz \u00d6ffnung hatten wir in den letzten Wintermonaten aufgrund der Zugangsregelungen etc. Umsatzeinbu\u00dfen von 30 %.
\r\nSeien Sie bitte versichert, wir werden uns engagiert in die weitere Debatte und das Verfahren einbringen.\u201c
\r\nVertreter von Arbeitgebern und Verb\u00e4nden haben ein einheitliches Vorgehen der L\u00e4nder bei den Corona-Schutzma\u00dfnahmen im Herbst und Winter angemahnt.
\r\n\u00abSoweit die L\u00e4nder die M\u00f6glichkeit erhalten sollen, weitergehende Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, muss sichergestellt werden, dass hierf\u00fcr einheitliche und klare Kriterien geschaffen werden\u00bb, sagte etwa der Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA), Steffen Kampeter, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
\r\nDie Bundesl\u00e4nder m\u00fcssten sich untereinander auf Ma\u00dfnahmen einigen. \u00abJede \u00fcberm\u00e4\u00dfige Belastung von Arbeitgebern, Besch\u00e4ftigten und Kunden muss ausgeschlossen bleiben\u00bb, sagte der BDA-Chef. Vollst\u00e4ndige Lockdowns und Schulschlie\u00dfungen d\u00fcrfe es in diesem Jahr auf keinen Fall mehr geben. Auch der Deutsche Lehrerverband und der Verband f\u00fcr Bildung und Erziehung (VBE) warnten vor einem bundesweiten Ma\u00dfnahmen-Chaos, wenn sich die Bundesl\u00e4nder nicht untereinander abstimmen.
\r\nQuelle: Tageskarte
", "datePublished": "2022-08-20T06:50:00+02:00", "headline": "zu neuen Corona-Schutzma\u00dfnahmen: \u201eDiese Regelungen k\u00f6nnen so nicht Gesetz werden\u201c" }++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Am Mittwoch hatten Gesundheits- und Justizministerium ein neues Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober vorgestellt (Tageskarte berichtete). Der DEHOGA Bundesverband übt scharfe Kritik an Teilen der Pläne. Hauptgeschäftsführerin Hartges erwartet von den Ländern jetzt Aktionen, damit das Gastgewerbe nicht erneut mit Auflagen und Beschränkungen im Herbst konfrontiert werde.
Das Kabinett soll dann ab dem 17. August über den Entwurf beschließen, der Bundestag am 8. September und der Bundesrat am 16. September abstimmen.
Die Inhalte bewertet DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges wie folgt:
„Zunächst haben wir mit Erleichterung festgestellt, dass Betriebsschließungen für den sog. Instrumentenkasten der Länder nicht vorgesehen sind. Erfreulich war ebenso, dass Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann auf die erforderliche Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen deutlich hingewiesen hat.
Nach den Plänen der Minister Buschmann und Lauterbach können für die Zeit vom 1. Oktober bis 7. April notwendige Schutzmaßnahmen erlassen werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Krankheit und zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen erforderlich ist.
Für unsere Branche relevant ist die vorgesehene Regelung zur Maskenpflicht in gastronomischen Einrichtungen mit Ausnahmetatbeständen, die einen erheblichen Kontrollaufwand bedeuten und größte Verwirrung ausgelöst haben. Ausgenommen von der Maskenpflicht sollen danach u.a. Personen sein, die über einen Impfnachweis verfügen und bei denen die letzte Einzelimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt. Was soll das bitte heißen? Bedeutet das, dass wir uns künftig alle 3 Monate impfen lassen sollen, um von Ausnahmen zu profitieren?
Dabei ist im Moment noch nicht einmal klar, für wen die 4. Impfung künftig empfohlen wird. Die Stiko empfiehlt sie derzeit für alle Personen über 70, Bundesminister Lauterbach für alle über 60. Welcher Impfstoff steht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung? Hier gibt es erheblichen Klärungsbedarf, so können die Regelungen nicht Gesetz werden.
Und klar muss auch sein, dass jede Corona-Maßnahme strikt nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu prüfen ist! Das heißt, eine Maßnahme ist nur dann verhältnismäßig und damit rechtmäßig, wenn sie
# einen legitimen Zweck verfolgt,
# geeignet
# und erforderlich ist, um diesen Zweck zu erreichen
# und angemessen ist.
Schließlich muss im „30. Monat mit Corona“ auch die Frage erlaubt sein, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ob und welche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung geeignet waren…
Wir erwarten, dass Bundesrat und Landesregierungen jetzt alles unternehmen, damit unsere Betriebe nicht erneut mit Auflagen und Beschränkungen im Herbst konfrontiert werden. Trotz Öffnung hatten wir in den letzten Wintermonaten aufgrund der Zugangsregelungen etc. Umsatzeinbußen von 30 %.
Seien Sie bitte versichert, wir werden uns engagiert in die weitere Debatte und das Verfahren einbringen.“
Vertreter von Arbeitgebern und Verbänden haben ein einheitliches Vorgehen der Länder bei den Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst und Winter angemahnt.
«Soweit die Länder die Möglichkeit erhalten sollen, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, muss sichergestellt werden, dass hierfür einheitliche und klare Kriterien geschaffen werden», sagte etwa der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Die Bundesländer müssten sich untereinander auf Maßnahmen einigen. «Jede übermäßige Belastung von Arbeitgebern, Beschäftigten und Kunden muss ausgeschlossen bleiben», sagte der BDA-Chef. Vollständige Lockdowns und Schulschließungen dürfe es in diesem Jahr auf keinen Fall mehr geben. Auch der Deutsche Lehrerverband und der Verband für Bildung und Erziehung (VBE) warnten vor einem bundesweiten Maßnahmen-Chaos, wenn sich die Bundesländer nicht untereinander abstimmen.
Quelle: Tageskarte
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern