Die Stadt Chemnitz verzichtet auch im kommenden Jahr auf Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Au\u00dfengastronomie, um die Branche in schwierigen Zeiten zu unterst\u00fctzen. Die Geb\u00fchren f\u00fcr Au\u00dfengastronomie waren bereits in den Jahren 2020 und 2021 von den Stadtr\u00e4ten erlassen worden. Diese Regelung w\u00e4re zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
\r\nQuelle: Amtsblatt der Stadt Chemnitz
\r\nAuch in diesem Jahr k\u00f6nnen Betreiber von Gastronomie und Handel ihre Au\u00dfenfl\u00e4chen auf Gehwege, Pl\u00e4tze und Parkfl\u00e4chen erweitern. Anmeldungen hierf\u00fcr sind ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2022 beim Stra\u00dfen- und Tiefbauamt m\u00f6glich. Bis Ende Oktober erhebt das Amt erneut keine Geb\u00fchren f\u00fcr die Sondernutzung der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind online zu finden \u2013 unter www.dresden.de/sondernutzung oder hier.
\r\nBaub\u00fcrgermeister Stephan K\u00fchn erl\u00e4utert: \u201eDie Corona-Pandemie wirkt auf Handel und Gewerbe erschwerend. Zus\u00e4tzlicher Konkurrenzdruck entsteht durch das Onlinegesch\u00e4ft. Deshalb arbeiten wir an einer Post-Corona-Zukunftsstrategie und setzen Impulse. Von den Erleichterungen f\u00fcr Au\u00dfengastronomie und Handel verspreche ich mir eine Erh\u00f6hung von Besucherfrequenz und Aufenthaltsqualit\u00e4t im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren.\u201c Die Sondernutzungserweiterung wurde bereits im letzten Jahr gem\u00e4\u00df dem Beschluss des Stadtrats zur Sondernutzungssatzung umgesetzt.
\r\nUm Gastronomen zu entlasten, die zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie deutlich weniger Einnahmen hatten, erl\u00e4sst die Stadt ihnen im laufenden Jahr die Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr Freisitze. Da es sich in der Regel um Jahresgeb\u00fchren handelt, gilt dies auch r\u00fcckwirkend f\u00fcr die vorangegangenen Wochen. Dies hat Oberb\u00fcrgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Baub\u00fcrgermeister Thomas Dienberg und Ordnungsb\u00fcrgermeister Heiko Rosenthal auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschlie\u00dfend dar\u00fcber. HIER mehr lesen...
", "datePublished": "2022-04-04T16:18:53+02:00", "headline": "Dresden, Leipzig, Chemnitz erlassen auch in 2022 Sondernutzungsgeb\u00fchren f\u00fcr Freisitz/Au\u00dfengastronomie" }Stadt verzichtet 2022 auf Gebührenfür Außengastronomie
Die Stadt Chemnitz verzichtet auch im kommenden Jahr auf Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie, um die Branche in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Die Gebühren für Außengastronomie waren bereits in den Jahren 2020 und 2021 von den Stadträten erlassen worden. Diese Regelung wäre zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.
Quelle: Amtsblatt der Stadt Chemnitz
Auch in diesem Jahr können Betreiber von Gastronomie und Handel ihre Außenflächen auf Gehwege, Plätze und Parkflächen erweitern. Anmeldungen hierfür sind ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2022 beim Straßen- und Tiefbauamt möglich. Bis Ende Oktober erhebt das Amt erneut keine Gebühren für die Sondernutzung der öffentlichen Straßen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung, Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind online zu finden – unter www.dresden.de/sondernutzung oder hier.
Baubürgermeister Stephan Kühn erläutert: „Die Corona-Pandemie wirkt auf Handel und Gewerbe erschwerend. Zusätzlicher Konkurrenzdruck entsteht durch das Onlinegeschäft. Deshalb arbeiten wir an einer Post-Corona-Zukunftsstrategie und setzen Impulse. Von den Erleichterungen für Außengastronomie und Handel verspreche ich mir eine Erhöhung von Besucherfrequenz und Aufenthaltsqualität im Stadtzentrum und in den Stadtteilzentren.“ Die Sondernutzungserweiterung wurde bereits im letzten Jahr gemäß dem Beschluss des Stadtrats zur Sondernutzungssatzung umgesetzt.
Um Gastronomen zu entlasten, die zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie deutlich weniger Einnahmen hatten, erlässt die Stadt ihnen im laufenden Jahr die Sondernutzungsgebühren für Freisitze. Da es sich in der Regel um Jahresgebühren handelt, gilt dies auch rückwirkend für die vorangegangenen Wochen. Dies hat Oberbürgermeister Burkhard Jung jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal auf den Weg gebracht. Der Stadtrat entscheidet abschließend darüber. HIER mehr lesen...
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