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Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

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Entlastung von Rundfunkbeiträgen für von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen

DEHOGA Sachsen empfiehlt Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei behördlich angeordneter Schließung bei ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen.

Weitere Informationen und FAQ's zur Rückerstattung ARD, ZDF und Deutschlandradio

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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