Neue Hoffnung f\u00fcr das Gastgewerbe?
Unterdessen hat das Gastgewerbe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es in letzter Sekunde doch noch zu einer Verl\u00e4ngerung des niedrigen Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie kommen k\u00f6nnte. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte der BILD-Zeitung: \u201eMit der Steuererh\u00f6hung f\u00fcrs Essengehen richtet die Ampel ein Blutbad in der Gastronomie an und trifft den Kern des gesellschaftlichen Lebens, das gemeinsame Essen und Feiern.\u201c Bayern wolle einen Bundesratsantrag gegen die Erh\u00f6hung stellen, schreibt BILD.
Zuvor hatte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpr\u00e4sidentin Manuela Schwesig mit einem Veto im Bundesrat gedroht. In der Rheinischen Post betonte sie: \"Ich habe kein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr diese Entscheidung. In dieser Situation ist eine faktische Steuererh\u00f6hung f\u00fcr die Branche nicht akzeptabel.\"
\r\nWie geht es nun weiter? Lange Zeit hatte die Branche auf die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Mitte November im Deutschen Bundestag gewartet, in der eine Vorentscheidung getroffen werden sollte. Dort sickerte dann via Bild-Zeitung durch: Die Ampel ist gegen eine Fortf\u00fchrung der reduzierten Mehrwertsteuer, so dass ab Januar wieder 19 Prozent gelten sollen.
\r\nDoch die Beratungen \u00fcber den Haushalt sind auch jetzt noch nicht zu Ende. Nach der abschlie\u00dfenden Sitzung des Haushaltsausschusses m\u00fcssen Bundestag und Bundesrat dar\u00fcber entscheiden, wenn er angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts \u00fcberhaupt verabschiedet werden kann. Der neue Zeitplan ist derzeit nicht bekannt.
\r\n", "datePublished": "2023-11-22T20:23:35+01:00", "headline": "Finale Beratung zum Haushalt verschoben" }Der Haushaltsausschuss im Bundestag wird den Etat für 2024 am Donnerstag nicht final beraten. Zugleich stellt sich derzeit die Frage, ob der Bundesrat die Mehrwertsteuererhöhung noch stoppen kann.
Man wolle „mit Sorgfalt“ auf das Karlsruher Haushaltsurteil reagieren, teilten die Haushälter der Ampel-Fraktionen am Mittwoch laut Nachrichtenagentur dpa gemeinsam mit. Zugleich solle ein Haushalt aufgestellt werden, „der alle Urteilsargumente und gleichzeitig das Gebot des Grundgesetzes nach einem Haushaltsabschluss noch dieses Jahr berücksichtigt“, erklärten Dennis Rohde (SPD), Sven-Christian Kindler (Grüne) und Otto Fricke (FDP). Das Bundesfinanzministerium müsse jetzt in Absprache mit der Bundesregierung alle offenen Punkte schnellstmöglich, aber sorgfältig klären.
Unions-Haushälter Christian Haase kommentierte: „Wir freuen uns, dass die Vernunft bei der Ampel gesiegt hat.“ Es gehe jetzt darum, in einen seriösen Prozess zur Aufstellung des Haushalts zu kommen.
Neue Hoffnung für das Gastgewerbe?
Unterdessen hat das Gastgewerbe die Hoffnung nicht aufgegeben, dass es in letzter Sekunde doch noch zu einer Verlängerung des niedrigen Mehrwertsteuersatzes von 7 % in der Gastronomie kommen könnte. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sagte der BILD-Zeitung: „Mit der Steuererhöhung fürs Essengehen richtet die Ampel ein Blutbad in der Gastronomie an und trifft den Kern des gesellschaftlichen Lebens, das gemeinsame Essen und Feiern.“ Bayern wolle einen Bundesratsantrag gegen die Erhöhung stellen, schreibt BILD.
Zuvor hatte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit einem Veto im Bundesrat gedroht. In der Rheinischen Post betonte sie: "Ich habe kein Verständnis für diese Entscheidung. In dieser Situation ist eine faktische Steuererhöhung für die Branche nicht akzeptabel."
Wie geht es nun weiter? Lange Zeit hatte die Branche auf die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses Mitte November im Deutschen Bundestag gewartet, in der eine Vorentscheidung getroffen werden sollte. Dort sickerte dann via Bild-Zeitung durch: Die Ampel ist gegen eine Fortführung der reduzierten Mehrwertsteuer, so dass ab Januar wieder 19 Prozent gelten sollen.
Doch die Beratungen über den Haushalt sind auch jetzt noch nicht zu Ende. Nach der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses müssen Bundestag und Bundesrat darüber entscheiden, wenn er angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts überhaupt verabschiedet werden kann. Der neue Zeitplan ist derzeit nicht bekannt.
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