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Förderanträge „Berufliche Weiterbildung Sachsen“ können an sofort gestellt werden

Damit werden bis 2023 die Teilnahme an Angeboten der beruflichen Weiterbildung, insbesondere zum Erwerb, Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen sowie von fachlichen und fachübergreifenden Kompetenzen, die für den ökologischen und strukturellen Wandel benötigt werden, unterstützt.

Es werden Maßnahmen der individuell berufsbezogenen und der betrieblichen Weiterbildung gefördert, die den spezifischen Bedarfen der Beschäftigten beziehungsweise der Unternehmen und sonstigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entsprechen.

Anträge können ab dem 15. September 2021 bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.

HIER erhalten Sie alle Informationen

Wer wird gefördert

Gefördert werden Personen, speziell Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR.

# individuell berufsbezogenen Weiterbildung von Beschäftigten, Auszubildenden und Berufsfachschülern (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
# gefördert werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss
# Ablauf: passende Weiterbildung aussuchen - drei Angebote einholen - Förderantrag stellen

NEU! Wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) liegen, muss nur ein Angebot dem Förderantrag beigelegt werden!

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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