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GEMA: Veränderungen im Außendienst – wichtig für Ihre Betriebe

Die GEMA hat angekündigt, ihren Außendienst zum 30. September 2025 einzustellen. Ab Oktober wird es somit keine persönlichen Vor-Ort-Kontrollen oder Beratungen durch freiberufliche Mitarbeitende mehr geben. Die Überwachung der öffentlichen Musiknutzung soll künftig stärker digital und automatisiert erfolgen.

Für Sie bedeutet das zunächst keine Änderung bei Ihren Meldepflichten gegenüber der GEMA. Der persönliche Austausch wird künftig allerdings überwiegend digital erfolgen – eine Umstellung, die sicher für manche eine Herausforderung darstellt.

Besonders wichtig:
Bitte denken Sie daran, uns unbedingt zeitnah alle Änderungen Ihrer Firmierung, Anschrift oder Betriebsdaten mitzuteilen. Nur so können wir für Sie sicherstellen, dass der 20 % Gesamtvertragsrabatt auch weiterhin ohne Unterbrechung erhalten bleibt.

Wir unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen rund um die GEMA-Pflichten. 

Erstellt von DEHOGA Admin DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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