gesetzt und der bayerische Ministerpr\u00e4sident hat in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr dieses wichtige Branchenanliegen gek\u00e4mpft.
\r\nZun\u00e4chst war die Ausnahmeregelung bis 30. Juni 2021 befristet.
\r\nDie von uns geforderte Entfristung der Mehrwertsteuersenkung wie auch der wichtige Einbezug der Getr\u00e4nke wurde nicht realisiert. Wir k\u00e4mpfen weiter und werden dies massiv einfordern.
\r\nDieser Beschluss ist dennoch ein wichtiges Signal f\u00fcr die Branche und schafft Zuversicht. Der DEHOGA Bundesverband hatte sich am 2. Februar nochmals an alle Mitglieder des Koalitionsausschussesgewandt, um die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen.
\r\n\r\nMail an die Mitglieder des Koalitionsausschusses vom 02. Februar von DEHOGA Pr\u00e4sident Guido Z\u00f6llick und DEHOGA BV Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Ingrid Hartges:
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
\r\n
seit dem 2. November 2020 sind unsere Betriebe nunmehr wieder geschlossen.
Eine \u00d6ffnungsperspektive fehlt.
Trotz der November- und Dezemberhilfen, die inzwischen auch zumindest bei
vielen kleinen Unternehmen eingegangen sind, ist mit Blick auf die fehlende
\u00d6ffnungsperspektive die Stimmung von Verzweiflung gepr\u00e4gt. UnternehmerInnen
wie Besch\u00e4ftigte wollen wieder arbeiten, wissen derzeit aber nicht, wann es
wieder m\u00f6glich sein wird. Sie bef\u00fcrchten, dass auch die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe III
nicht in ausreichendem Umfang das \u00dcberleben sichert.
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie eindringlich, die bis zum 30.06.2021 befristete
Mehrwertsteuersenkung f\u00fcr Speisen zu entfristen und die Getr\u00e4nke mit einzubeziehen.
Dies w\u00e4re ein \u00fcberf\u00e4lliges, mutmachendes Signal und Motivation
f\u00fcr die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuf\u00fchren. Auch f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten, die
zunehmend bezweifeln, ob ihr Arbeitgeber die Krise \u00fcberleben wird und sich
anderweitig orientieren, w\u00e4re das eine wichtige Botschaft!
Als die Restaurants in den Sommermonaten Ums\u00e4tze hatten, hat ihnen diese
steuerpolitische Ma\u00dfnahme enorm geholfen. Von Restaurants erreichten uns
ausnahmslos positive und dankbare R\u00fcckmeldungen, alle verbunden mit der
Aufforderung f\u00fcr die Entfristung zu k\u00e4mpfen.
Getr\u00e4nkegepr\u00e4gte Betriebe, wie Kneipen, Bars und Discotheken waren enorm
ver\u00e4rgert, dass sie diese St\u00e4rkung nicht erfahren haben. Deshalb bitten wir Sie
mit der Entfristung der Steuersenkung f\u00fcr Speisen, die Getr\u00e4nke miteinzubeziehen.
Der Koalitionsausschuss hat gestern Abend getagt und für unsere Branche gute Entscheidungen getroffen. So gehen die 7 % in die Verlängerung bis 31.12.2022. Die CSU hatte dieses Thema auf die Tagesordnung des Koalitionsausschusses
gesetzt und der bayerische Ministerpräsident hat in besonderem Maße für dieses wichtige Branchenanliegen gekämpft.
Zunächst war die Ausnahmeregelung bis 30. Juni 2021 befristet.
Die von uns geforderte Entfristung der Mehrwertsteuersenkung wie auch der wichtige Einbezug der Getränke wurde nicht realisiert. Wir kämpfen weiter und werden dies massiv einfordern.
Dieser Beschluss ist dennoch ein wichtiges Signal für die Branche und schafft Zuversicht. Der DEHOGA Bundesverband hatte sich am 2. Februar nochmals an alle Mitglieder des Koalitionsausschussesgewandt, um die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen.
Mail an die Mitglieder des Koalitionsausschusses vom 02. Februar von DEHOGA Präsident Guido Zöllick und DEHOGA BV Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges:
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
seit dem 2. November 2020 sind unsere Betriebe nunmehr wieder geschlossen.
Eine Öffnungsperspektive fehlt.
Trotz der November- und Dezemberhilfen, die inzwischen auch zumindest bei
vielen kleinen Unternehmen eingegangen sind, ist mit Blick auf die fehlende
Öffnungsperspektive die Stimmung von Verzweiflung geprägt. UnternehmerInnen
wie Beschäftigte wollen wieder arbeiten, wissen derzeit aber nicht, wann es
wieder möglich sein wird. Sie befürchten, dass auch die Überbrückungshilfe III
nicht in ausreichendem Umfang das Überleben sichert.
Aus diesem Grund ersuchen wir Sie eindringlich, die bis zum 30.06.2021 befristete
Mehrwertsteuersenkung für Speisen zu entfristen und die Getränke mit einzubeziehen.
Dies wäre ein überfälliges, mutmachendes Signal und Motivation
für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen. Auch für die Beschäftigten, die
zunehmend bezweifeln, ob ihr Arbeitgeber die Krise überleben wird und sich
anderweitig orientieren, wäre das eine wichtige Botschaft!
Als die Restaurants in den Sommermonaten Umsätze hatten, hat ihnen diese
steuerpolitische Maßnahme enorm geholfen. Von Restaurants erreichten uns
ausnahmslos positive und dankbare Rückmeldungen, alle verbunden mit der
Aufforderung für die Entfristung zu kämpfen.
Getränkegeprägte Betriebe, wie Kneipen, Bars und Discotheken waren enorm
verärgert, dass sie diese Stärkung nicht erfahren haben. Deshalb bitten wir Sie
mit der Entfristung der Steuersenkung für Speisen, die Getränke miteinzubeziehen.
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