Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Hotline für Gäste & Gastgeber

0900 111 5 777

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

* 0,99€/Min. inkl. MwSt. a. d. deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend

Meldepflichten im Deutschlandtourismus - mit uns behalten alle den Überblick

Auf der Seite des Tourismusnetzwerks Sachsen zum Thema Meldepflichten im Deutschlandtourismus finden Sie aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe.

Wichtige Neuerung ab 1. Januar 2025:
Die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass deutsche Gäste beim Check-in keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.

Wichtig: Das Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Gäste ändert nichts an der Zulässigkeit von kommunalen Gästebeitragssatzungen und den dortigen Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Ermächtigungsgrundlage für die kommunalen Gästebeitragssatzungen findet sich in den Kommunalabgabegesetzen der Länder und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.

Die Inhalte im Überblick:
# Übersicht über die aktuellen Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe
# Informationen zur Abschaffung der besonderen Meldepflicht für deutsche Gäste
# Hinweise zur weiterhin bestehenden Meldepflicht für ausländische Gäste
# Verweise auf weiterführende Informationen, insbesondere vom Deutschen Tourismusverband e.V.

Die Seite dient als zentrale Informationsquelle für touristische Anbieter in Sachsen, um sich über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Meldepflichten zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen.

HIER geht´s zum Tourismusnetzwerk Sachsen 

 

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern