Die besondere Meldepflicht f\u00fcr deutsche Staatsangeh\u00f6rige in Beherbergungsbetrieben wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass deutsche G\u00e4ste beim Check-in keinen Meldeschein mehr ausf\u00fcllen m\u00fcssen. F\u00fcr ausl\u00e4ndische G\u00e4ste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.
\r\nWichtig: Das Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsst\u00e4tten f\u00fcr deutsche G\u00e4ste \u00e4ndert nichts an der Zul\u00e4ssigkeit von kommunalen G\u00e4stebeitragssatzungen und den dortigen Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Erm\u00e4chtigungsgrundlage f\u00fcr die kommunalen G\u00e4stebeitragssatzungen findet sich in den Kommunalabgabegesetzen der L\u00e4nder und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.
\r\nDie Inhalte im \u00dcberblick:
# \u00dcbersicht \u00fcber die aktuellen Meldepflichten f\u00fcr Beherbergungsbetriebe
# Informationen zur Abschaffung der besonderen Meldepflicht f\u00fcr deutsche G\u00e4ste
# Hinweise zur weiterhin bestehenden Meldepflicht f\u00fcr ausl\u00e4ndische G\u00e4ste
# Verweise auf weiterf\u00fchrende Informationen, insbesondere vom Deutschen Tourismusverband e.V.
Die Seite dient als zentrale Informationsquelle f\u00fcr touristische Anbieter in Sachsen, um sich \u00fcber die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Meldepflichten zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen.
\r\nHIER geht\u00b4s zum Tourismusnetzwerk Sachsen
\r\n\r\n\r\n", "datePublished": "2025-05-22T13:19:30+02:00", "headline": "Meldepflichten im Deutschlandtourismus - mit uns behalten alle den \u00dcberblick" }Auf der Seite des Tourismusnetzwerks Sachsen zum Thema Meldepflichten im Deutschlandtourismus finden Sie aktuelle Informationen zu den gesetzlichen Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe.
Wichtige Neuerung ab 1. Januar 2025:
Die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass deutsche Gäste beim Check-in keinen Meldeschein mehr ausfüllen müssen. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht jedoch bestehen.
Wichtig: Das Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Gäste ändert nichts an der Zulässigkeit von kommunalen Gästebeitragssatzungen und den dortigen Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Ermächtigungsgrundlage für die kommunalen Gästebeitragssatzungen findet sich in den Kommunalabgabegesetzen der Länder und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.
Die Inhalte im Überblick:
# Übersicht über die aktuellen Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe
# Informationen zur Abschaffung der besonderen Meldepflicht für deutsche Gäste
# Hinweise zur weiterhin bestehenden Meldepflicht für ausländische Gäste
# Verweise auf weiterführende Informationen, insbesondere vom Deutschen Tourismusverband e.V.
Die Seite dient als zentrale Informationsquelle für touristische Anbieter in Sachsen, um sich über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Meldepflichten zu informieren und sicherzustellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen.
HIER geht´s zum Tourismusnetzwerk Sachsen
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern