Booking.com hat seine Partner-AGB in deutscher Fassung aktualisiert. Die Grundstruktur der Vertragsbedingungen bleibt bestehen, dennoch ergeben sich für Beherbergungsbetriebe relevante Änderungen.
Die bisherige Preisparität entfällt. Hotels sind nicht mehr verpflichtet, Booking.com identische oder bessere Preise als auf eigenen Vertriebswegen anzubieten. Gleichzeitig behält sich Booking.com weiterhin vor, Zimmerpreise auf eigene Kosten zu rabattieren, wodurch Angebote für Gäste günstiger erscheinen können als der Direktpreis des Hotels.
Positiv ist, dass die frühere Verpflichtung zur Bereitstellung von Zimmerkontingenten auch in Hochlastzeiten entfällt. Die Steuerung der Verfügbarkeit liegt nun eindeutig beim Betrieb.
Kritisch zu bewerten ist die Ausweitung des Vertriebs über Partner und Affiliates (Multisourcing). Diese kann zwar die Reichweite erhöhen, führt jedoch zu weniger Transparenz und Steuerbarkeit, während Hotels im Beschwerdefall häufig als erste Anlaufstelle fungieren.
Darüber hinaus wurden Regelungen zu Beschwerden und Überbuchungen präzisiert und verschärft. Hotels müssen künftig schnell und nachvollziehbar reagieren, um Kostenbelastungen zu vermeiden.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf dem Datenschutz: Die neuen AGB erhöhen die Prüf- und Dokumentationspflichten der Betriebe, insbesondere bei eingesetzten IT-Systemen und externen Dienstleistern.
Unverändert bestehen weitreichende Änderungs-, Sperr- und Prüfungsrechte von Booking.com.
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