# Alkohlverbotszonen sind nicht mehr verpflichtend - k\u00f6nnen jedoch weiterhin durch regionale Beh\u00f6rdern festgelegt werden
# Hotspotregelung wird aufgehoben - d.h. keine Schlie\u00dfung der Gastronomie bei steigender Infektion
# Keine Kontaktdatenerfassung bei Angeboten unter 2G Plus
# 2G-Nachweis kann ersetzt werden bei Jugendlichen unter 18
Regelungen bei Unterschreitung der Belastungsgrenze (weniger als 1.300 Kankenhaus-, 420 Intensivbetten belegt)
# 2G in Gastronomie
# keine Sperrstunde (22.00 Uhr Regelung entf\u00e4llt)
# nicht-touristische \u00dcbernachtungen unter 3G (touristische \u00dcbernachtungen: 2G Plus)
Notfallverordnung vom 6.2. bis 6.3.2022
\r\n", "datePublished": "2022-02-03T12:58:31+01:00", "headline": "Neue Verordnung - Regelungen ab 6.2.2022" }Folgende Änderungen beinhalten die neue Verordung:
# Alkohlverbotszonen sind nicht mehr verpflichtend - können jedoch weiterhin durch regionale Behördern festgelegt werden
# Hotspotregelung wird aufgehoben - d.h. keine Schließung der Gastronomie bei steigender Infektion
# Keine Kontaktdatenerfassung bei Angeboten unter 2G Plus
# 2G-Nachweis kann ersetzt werden bei Jugendlichen unter 18
Regelungen bei Unterschreitung der Belastungsgrenze (weniger als 1.300 Kankenhaus-, 420 Intensivbetten belegt)
# 2G in Gastronomie
# keine Sperrstunde (22.00 Uhr Regelung entfällt)
# nicht-touristische Übernachtungen unter 3G (touristische Übernachtungen: 2G Plus)
Notfallverordnung vom 6.2. bis 6.3.2022
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