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Sachbezugswerte 2021

Alljährlich im November, spätestens im Dezember, werden die Sachbezugswerte für das kommende Jahr in der so genannten Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.

Für das Jahr 2021 gelten nachstehende Werte:

Sachbezugswerte in Euro für freie Verpflegung

 

Verpflegung

Tageswerte

Monatswerte

Frühstück

1,83 Euro (2020: 1,80 Euro)

       55,00 Euro (2020: 54,00 Euro)

Mittagessen

3,47 Euro (2020: 3,40 Euro)

   104,00 Euro (2020: 102,00 Euro)

Abendessen

3,47 Euro (2020: 3,40 Euro)

     104,00 Euro (2020: 102,00 Euro)

Vollverpflegung

 8,77 Euro (2020: 8,60 Euro)

263,00 Euro (2020: 258,00 Euro)

 

Der Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt bundeseinheitlich 237,00 € monatlich.

ACHTUNG! Bei der Belegung einer Unterkunft mit mehreren Beschäftigten sowie für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende gelten andere Werte. Diese ergeben sich aus § 2 Abs. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung.

„Der Wert der Unterkunft nach Satz 1 vermindert sich

# bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft um 15 Prozent,

# für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende um 15 Prozent und

# bei der Belegung

1. mit zwei Beschäftigten um 40 Prozent

2. mit drei Beschäftigten um 50 Prozent und

3. mit mehr als drei Beschäftigten um 60 Prozent

Die Prozentwerte werden immer auf den Ausgangswert von 237,00 Euro angewendet.

Sachbezugswerte für freie Unterkunft volljährige Arbeitnehmer

 

Unterkunft belegt mit

Unterkunft

allgemein

Aufnahme in

Arbeitgeberhaushalt/

Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigtem

mtl.

237,00 Euro

201,45 Euro

ktgl.

7,90 Euro

6,72 Euro

2 Beschäftigten

mtl.

142,20 Euro

106,65 Euro

ktgl.

4,74 Euro

3,56 Euro

3 Beschäftigten

mtl.

118,50 Euro

82,95 Euro

ktgl.

3,95 Euro

2,77 Euro

mehr als 3

Beschäftigten

mtl.

94,80 Euro

59,25 Euro

ktgl.

3,16 Euro

1,98 Euro

 

 

 

Sachbezugswerte für freie Unterkunft Jugendliche und Auszubildende

 

Unterkunft belegt mit

Unterkunft

allgemein

Aufnahme in

Arbeitgeberhaushalt/

Gemeinschaftsunterkunft

1 Beschäftigtem

mtl.

201,45 Euro

165,90 Euro

ktgl.

6,72 Euro

5,53 Euro

2 Beschäftigten

mtl.

106,65 Euro

71,10 Euro

ktgl.

3,56 Euro

2,37 Euro

3 Beschäftigten

mtl.

82,95 Euro

47,40 Euro

ktgl.

2,77 Euro

1,58 Euro

mehr als 3

Beschäftigten

mtl.

59,25 Euro

23,70 Euro

ktgl.

1,98 Euro

0,79 Euro

 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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