Die neu strukturierte Landesf\u00f6rderung richtet sich an kleine Unternehmen im Erzgebirgskreis bis 50 Mitarbeiter. Ihnen werden Zusch\u00fcsse in H\u00f6he von bis zu 30 Prozent, maximal 500.000 Euro, angeboten. Besonders werden erneut Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge unterst\u00fctzt. Hier sind bis zu 50 Prozent Zuschuss m\u00f6glich.
\r\nIm Doppelhaushalt 2023/2024 stehen f\u00fcr das Programm fast 55 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verf\u00fcgung. Die Beantragung bei der S\u00e4chsischen Aufbaubank \u2013 F\u00f6rderbank \u2013 ist voraussichtlich ab 21. Juli 2023 m\u00f6glich.
\r\nHIER finden Sie alle Informationen
\r\n\r\n", "datePublished": "2023-07-05T21:36:43+02:00", "headline": "Sachsen bietet F\u00f6rderprogramm \u00bbRegionales Wachstum\u00ab mit gro\u00dfz\u00fcgigen Konditionen" }Die Förderung unterstützt ausgewählte - nicht GRW-förderfähige - Unternehmen anhand eines Branchenkatalog (z. B. Bauunternehmen, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen) bei Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Die neu strukturierte Landesförderung richtet sich an kleine Unternehmen im Erzgebirgskreis bis 50 Mitarbeiter. Ihnen werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 30 Prozent, maximal 500.000 Euro, angeboten. Besonders werden erneut Investitionen nach einer Unternehmensnachfolge unterstützt. Hier sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich.
Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen für das Programm fast 55 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – ist voraussichtlich ab 21. Juli 2023 möglich.
HIER finden Sie alle Informationen
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern