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Unser Druck und Einsatz hat gewirkt: Änderung und Anpassung der sächsischen Quarantäneverordnung

Unser Druck hat gewirkt: Anpassung der sächsischen Quarantäneverordnung im Punkt der Testpflicht von Grenzpendlern auf 1x pro Woche beschränkt.

Das Kabinett hat am 8. Januar 2021 ebenfalls eine Änderung der Sächsischen Quarantäne-Verordnung beschlossen. Demnach tritt die Regelung zur regelmäßigen Testung von Grenzpendlern und Grenzgängern am 18. Januar 2021 in Kraft. Die ursprünglich vorgesehene Pflicht zu zwei Testungen pro Woche wird auf eine wöchentliche Testung beschränkt. Tschechische und polnische Tests werden anerkannt. 

 

Bild: pixabay.com

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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