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Wachstumschancengesetz: Erleichterung für Arbeitgeber bei der Auszahlung von Abfindungen ab dem 01.01.2025

Am 27.03.2024 ist das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (kurz: Wachstumschancengesetz) verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Vereinfachung des Steuersystems. Eine der Gesetzesänderungen betrifft die Besteuerung von Abfindungen: Ab 2025 wird die sogenannte Fünftel-Regelung aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren gestrichen.

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die Fünftel-Regelung nicht abgeschafft, aber ab dem Jahr 2025 aus dem Lohnsteuerabzugsverfahren gestrichen und auf das Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers verlagert. Arbeitgeber müssen die Fünftel-Regelung bei der Auszahlung von Abfindungen zukünftig nicht mehr anwenden.

Infolgedessen werden Arbeitgeber künftig regelmäßig eine höhere Lohnsteuer für den Arbeitnehmer einbehalten und dem Arbeitnehmer einen geringeren Nettobetrag der Abfindung ausbezahlen.

In der Lohnsteuerbescheinigung wird die Abfindung auch weiterhin gesondert ausgewiesen. Es obliegt nunmehr dem Arbeitnehmer, mit der Abgabe der Steuererklärung die Prüfung und Anwendung der Fünftel-Regelung durch das Finanzamt zu beantragen, um die steuerliche Privilegierung im Wege der Steuererstattung zu erlangen.

Für den Arbeitgeber bedeutet die neue Verfahrensweise eine Erleichterung bei der Lohnabrechnung durch den Entfall des bisherigen Prüfungs- und Berechnungsaufwands bei der Zahlung von Abfindungen.

Arbeitgeber sind rechtlich nicht verpflichtet, Arbeitnehmer auf die Änderung der Rechtslage zum 01.01.2025 hinzuweisen. Sie sollten ihre (ehemaligen) Mitarbeiter bei der Auszahlung einer Abfindung dennoch darauf aufmerksam machen, dass die Steuerprivilegierung der Abfindung zur Vermeidung finanzieller Nachteile in der Steuererklärung geltend zu machen ist.

Quelle: Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft e. V.

Erstellt von Luis Rudolph DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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