Gemeinsam stark für das Gastgewerbe
Auf Bundes- und Landesebene werden unterschiedliche Förderprogramme aufgelegt, um Unternehmer wirkungsvoll zu unterstützen. Informationen, Förderrichtlinien und wichtige Fakten zur Beantragung, Verwendung und Nachweisführung finden Sie hier.
Die Stadt Leipzig hat ihr Mittelstandsförderprogramm erweitert. Das Programmvolumen wird auf 1,8 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 erhöht. Förderschwerpunkte sind nachhaltiges Unternehmenswachstum, Unternehmenssicherung in Krisenzeiten sowie Unternehmensnachfolgen (Projektförderungen). Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, in Abhängigkeit ihrer Größe, mit bis zu 70.000 Euro pro Jahr. Weiterhin zeichnet die Stadt über das Programm Gründer aus, die sich erstmals als Meister (Handwerker) selbstständig machen und solche, die besonders innovative Geschäftskonzepte verfolgen (Prämien).
Mehr Informationen unter www.leipzig.de/mittelstandsprogramm
Mit dem Programm „Digital Jetzt“ soll die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und -modelle in Unternehmen durch Investitionen in Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Beschäftigten gefördert werden. Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe. Die Zuwendung wird als Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt, die nicht zurückzuzahlen ist. Die Höhe der Förderung ist nach der Größe des Unternehmens gestaffelt.
Aufgrund der hohen Anzahl von Förderanträgen pausierte die Möglichkeit der Registrierung für das Programm und die Antragsplattform. Die Registrierung ist seit heute wieder möglich.
Weitere Informationen finden Sie HIER
Investitionsförderung für Unternehmen in Sachsen erleichtert Sachsen hat die Förderbedingungen für Investitionen von KMU und großen Unternehmen im Rahmen der GRW (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur) erleichtert. Unterstützt werden können weiterhin Neuerrichtungen und Erweiterungen von Betriebsstätten in Sachsen. Förderfähig sind in aller Regel Industriebetriebe sowie unternehmensnahe und touristische Dienstleistugen, deren Absatz überwiegend > 50 km ist. Einzelne Branchenausschlüsse wurden bis 31.03.2021 gelockert. Für Firmen mit lokalem Absatz innerhalb von 50 km verweisen wir auf das Programm Regionales Wachstum bei der SAB. Die Fördersätze liegen bei
Auf folgende Änderungen weisen wir Sie vor allem hin:
Die Fördersätze liegen bei
|
AKTUALISIERUNG:
Die zur Verfügung gestellten Mittel sind ausgeschöpft und das Programm wurde geschlossen (Stand: 01.12.2020)
Für Gastronomiebetriebe! Mit der Richtlinie Regionales Wachstum unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen bei Investitionen.
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten.
Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.
Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“.
Zuschüsse gibt es bei:
Mittelständische Unternehmen
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
Außerdem:
Das Antragsstellungstool wird im August freigeschaltet. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:
Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern