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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

2021 – DAS IST NEU: Die wichtigsten Neuerungen haben wir zusammengestellt

Auch das Jahr 2021 startet mit vielen Neuerungen, die wichtigsten haben wir Ihnen hier zusammengestellt

FINANZIELLES

  • Der Solidaritätszuschlag wird für die meisten Steuerzahler abgeschafft.
  • Die Mehrwertsteuer steigt wieder auf 7/19% ACHTUNG: in der Gastronomie bleib der reduzierte Mehrwertsteuersatz (7%) bis mindestens 30. Juni 2021 erhalten
  • Der Mindestlohn steigt auf 9,50 Euro brutto, ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto
  • Neu: Grundrente für Menschen, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben und trotzdem nureine kleine Rente bekommen.
  • Der Grundfreibetrag erhöht sich um 336 auf 9.744 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.
  • Das Kindergeld steigt – für das erste und zweite Kind gibt es 219 Euro, für das dritte 225 und ab dem vierten Kind 250 Euro.

VERBRAUCH

  • Tanken und Heizen mit Öl und Gas werden teurer. Hintergrund ist ein neuer CO2-Preis für Kraftstoffe, Heizöl und Gas. Öl und Diesel kosten rund 8 Cent mehr pro Liter, Benzin 7 Cent und Erdgas 0,6 Cent pro Kilowattstunde.

# Alternativen gilt es dringend zu prüfen, wir helfen Ihnen gern!

# HINWEIS: Da auch andere Faktoren den Strompreis beeinflussen, wird die Senkung der EEG-Umlage kaum bis gar nicht spürbar sein. Eine Beratung durch unsere Energie-Dienstleister lohnt sich! 

  • Von der neuen Homeoffice-Pauschale profitieren Menschen, die in der eigenen Wohnung statt im Büro arbeiten. Sie können pro Homeoffice-Tag 5 Euro als Werbungskosten absetzen, maximal aber 600 Euro. Die Fahrtkostenpauschale entfällt für diese Tage.

#  Eine Beratung durch Ihren Steuerberater beantwortet viele weitere Fragen.

GESUNDHEIT

  • Ärzte übermitteln die Krankschreibung, offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, künftig elektronisch an die zuständige Krankenkasse. Arbeitgeber erhalten weiterhin den „gelben  Zettel" von erkrankten Mitarbeitern, bis auch diese Übermittlung seitens der Krankenkassen an den Arbeitgeber digitalisiert wird (voraussichtlich erst in 2022)

DIGITALISIERUNG

  • Das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ sieht vor, dass keine Meldescheine mehr auf Papier ausgefüllt werden müssen. So entfällt auch die Pflicht der 12-monatigen Aufbewahrung, was zahlreiche Betriebe und Einrichtungen maßgeblich entlastet.

PRÜFUNG

  • Richtlinien zur Radonmessung an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss gilt ab 01.01.2021. Damit gelten neue Anforderungen für den Bau von Gebäuden sowie für den Radonschutz an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss- oder Kellerräumen. HIER erfahren Sie mehr...

(Bild: Pixabay, 2021)

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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