Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Anpassung der Richtline "Ausbildungsplätze sichern" dringend gefordert

Am 20.01.2021 tagte die Sitzung der Allianz für Aus- und Weiterbildung - bestehend aus Vertreter der Bundesregierung - u.a. die Kultusminister-, die Wirtschaftsminister- und die Arbeitsministerkonferenz, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH, von Gewerkschaften und Ländern.

Wir haben haben uns vertreten durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) u.a. für folgenden Forderung stark gemacht :

# Weiterentwicklung und Verlängerung des Bundesprogramms auf das Ausbildungsjahr 2021/22

# Abschaffung der Beschäftigtengrenze 249 bei der Antragsberechtigung

# Ausdehnung des Zuschusses auf Ausbilder, wenn diese ebenso wie Auszubildende von der Kurzarbeit ausgenommen werden.

Diese und weitere Forderungen wurden von den Allinaz-Partnern unterstützt. Die Ministerien haben angekündigt, in der Februar-Sitzung die konkrete Punkte der Weiterentwicklung des Programmes vorzustellen.

Hintergrund

Die Bundesagentur für Arbeit hat Zahlen zu den bislang gestellten und beschiedenen Anträgen im Rahmen der 1. Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern!“ veröffentlicht. Die Daten machen einmal mehr deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, das Programm zu verbessern. So wurden insgesamt 35,5 Prozent der Anträge auf Ausbildungsprämie abgelehnt, im Gastgewerbe sind es 31,8 Prozent, wie unsere hier verlinkte branchenspezifische Auswertung der Zahlen zeigt. Wenn man davon ausgeht, dass angesichts des beträchtlichen Aufwandes nur Betriebe den Antrag stellen, die von ihrer Berechtigung ausgehen und die Zahlen also nur die Spitze des Eisbergs darstellen, sind sie wirklich dramatisch. Noch schlimmer sieht es bei den Anträgen auf Zuschuss zur Ausbildung bei Kurzarbeit aus. Hier wurden 71,2 Prozent aller Anträge abgelehnt, im Gastgewerbe sind es mit 76,4 Prozent sogar noch mehr.

Erste im Oktober erfolgte Änderungen des Programmes hatten nach unserer Einschätzung nur marginale Verbesserungen gebracht. Deshalb setzt sich der DEHOGA gegenüber den zuständigen Ministerien und anderen Politikern seit Monaten massiv für die Nachjustierung des Programmes ein. So muss unter anderem die  Beschäftigtengrenze 249 bei der Antragsberechtigung abgeschafft werden und der Zuschuss auf Ausbilder ausgedehnt werden, wenn diese ebenso wie Auszubildende von der Kurzarbeit ausgenommen werden. Auch die BDA unterstützt uns bei diesen Forderungen, und seitens der zuständigen Ministerien gibt es erste vorsichtig positive Signale. Offensichtlich will die Allianz für Aus- und Weiterbildung im Februar konkrete Punkte zur Weiterentwicklung des Bundesprogramms präsentieren. Wir bleiben natürlich auch bei diesem wichtigen Thema weiter für Sie am Ball! „Es ist völlig inakzeptabel, dass das Programm nicht den Bedürfnissen unserer hauptbetroffenen Branche gerecht wird“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Ausbilden heißt Zukunftssicherung für unserer Branche. Hier darf uns die Politik nicht im Stich lassen!“

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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