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Bundesgerichtshof urteilt zu Reiserücktritt wegen Corona

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um Rückzahlungen nach Reiserücktritten während der Corona-Pandemie für mehr Klarheit gesorgt. Demnach sind bei der Frage nach Rückzahlungen nur die Umstände zum Zeitpunkt des Rücktritts entscheidend – spätere Ereignisse wie Einreiseverbote oder Reiseabsagen dürfen nicht berücksichtigt werden. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

In drei verhandelten Fällen hatten Reisende für 2020 Pauschalreisen nach Japan, Mallorca und eine Ostseekreuzfahrt gebucht, jedoch nach Pandemiebeginn storniert. Nachträgliche Reiseverbote oder Absagen führten dazu, dass sie Rückzahlungen forderten.

Der BGH hatte 2022 den EuGH um Klärung gebeten, ob auch nachträgliche Entwicklungen relevant seien. Der EuGH entschied im Februar 2024, dass nur die Situation zum Zeitpunkt des Rücktritts maßgeblich ist. Daher hob der BGH die Berufungsurteile auf und verwies die Fälle zurück an die Landgerichte. Diese müssen nun prüfen, ob bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise hinreichend wahrscheinlich war. Weiterlesen...

Quelle: Tageskarte.io mit dpa

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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