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Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

DEHOGA Sachsen: Position zur neuen sächsischen Corona-Notfall-Verordnung

Der Branchenverband mahnt zur Abwägung und Vernunft und fordert Änderung.

 

Dresden, 21. November 2021 – Am Freitagabend verkündete die Landesregierung eine neue Corona-Notfall-Verordnung für Sachsen. Noch am Mittwoch wurde um eine Stellungnahme für die nächste Verordnung gebeten. Jetzt wurde jedoch eine andere, viel weitgehendere Notfall-Verordnung beschlossen. Die Regelungen gelten ab Montag und sind bis zum 12. Dezember gültig. Sie fallen einseitig und unverhältnismäßig hart für das Gastgewerbe aus. Die DEHOGA Sachsen bezieht Position:

Die Gastronomie darf nur bis 20 Uhr öffnen. Für Unternehmen, die nur Abendgeschäft haben, ist dieser Zeitraum viel zu gering, um wirtschaftlich zu arbeiten. Wenn sie schließen, ist nicht eindeutig geklärt, welche Unterstützung in welcher Höhe sie für ihre Mitarbeiter und ihre eigenen Ausfälle bekommen. Ganz klar: Unternehmer wollen ihre Einkünfte selbst erwirtschaften. Wenn sie dies nicht können, um der Gesellschaft in der Pandemielage zu helfen, müssen sie entschädigt werden.

Hotels dürfen nur für Geschäftsreisende geöffnet bleiben. Touristen dürfen nicht übernachten?! Für viele Betriebe stellen Geschäftsreisende nur einen Bruchteil ihrer Übernachtungen dar. Was jetzt geschieht, ist ein Lockdown durch die Hintertür!!
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

"Es kann nicht sein, dass Unternehmer, Wirtschaft und Verbände aufgrund einer Minderheit solch drastische Regelungen erfahren“, fasst Axel Hüpkes, Präsident der DEHOGA Sachsen, zusammen. „Wenn man am Freitag erfährt, dass man am Montag keine Gäste mehr empfangen darf, ist das unternehmerisch nicht umsetzbar. Denken wir allein an die Personalplanung und an die gekauften Produkte zur Versorgung der Gäste.“

Es braucht finanzielle Hilfen – von denen keiner ausgeschlossen wird – und Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 Prozent ab dem ersten Bezugsmonat. Sonst wird es ein Gastgewerbe, wie wir es kennen und lieben, bald nicht mehr geben.

Die Tourismusbranche gerade in den relevanten sächsischen Gebieten ist ein starker Wirtschaftsfaktor. Vor allem in den Hotels können Hygienekonzepte sehr gut umgesetzt werden. Mit dem Paragrafen 14 der neuen Notverordnung, welcher touristische Übernachtungen untersagt, werden die Beherbergungsbetriebe in Sachsen unverhältnismäßig benachteiligt, da es dieses Beherbergungsverbot in keinem anderen Bundesland gibt.

"Das muss jetzt dringend rechtlich geprüft werden“, fordert Jens Ellinger, Vizepräsident der DEHOGA Sachsen und Hotelchef im Elldus Resort in Oberwiesenthal. „Immer wieder stehen wir ohne Beweis als Pandemietreiber am Pranger! Was ist der Unterschied zwischen einer beruflichen oder touristischen Übernachtung? Wir haben als eine der wenigen Branchen bereits 2G bzw. 2G plus und trotzdem sollen wir geschlossen werden.“

Es gibt keine wissenschaftlich fundierten Studien zu Infektionen von 2G- oder 2G plus- Getesteten in Hotels und Pensionen. Nicht jeder Kontakt führt automatisch zu einer Infektion.

Unsere Forderung: Touristische Übernachtungen unter 2G oder 2G plus müssen weiter möglich sein!
Es geht nicht an, dass unsere Unternehmer schuldlos zu Almosenempfängern werden


Vielleicht sind Lösungen aus anderen Bundesländern mit ähnlicher Lage eine gute Vorlage. Gleichwohl fordern wir alle Unternehmen dazu auf, bestehende Hygienekonzepte und Kontrollpflichten konsequent einzuhalten.

Die Verleumdung des Virus‘ und die unzureichende Impfbereitschaft vieler Sachsen hat uns bis hierhin gebracht und wir sollten alles daransetzen, die Zeit der Verbote zu minimieren. Neben der Weihnachtszeit ist auch die darauffolgende Winterurlaubszeit gefährdet.


Der Hotel- und Gaststättenverband appelliert weiterhin an die Besucher von Gaststätten und Restaurants, ihre Zutrittsberechtigungen grundsätzlich unaufgefordert vorzuzeigen. „Viele regelkonforme Betriebe klagen schon jetzt über unnötige Diskussionen mit ihren Gästen“, sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Sachsen.

Unsere Unternehmen und unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möchten ihrem Beruf und deren Passion nachgehen, anstatt um Schadenersatz zu ringen.


Weitere Informationen stellen wir Ihnen gern auf Anfrage zur Verfügung.


Herausgeber:
DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.)
Tharandter Straße 5
01159 Dresden
 

Pressemitteilung als PDF

 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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