Hintergrund
Die seit Juni 2023 in Kraft getretene Entwaldungsverordnung soll ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Ziel ist eine entwaldungsfreie Lieferkette f\u00fcr Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee und deren Erzeugnisse (z. B. Schokolade). Zudem m\u00fcssen die Produkte den Rechtsvorschriften des Produktionslandes entsprechen, was durch eine vorgeschriebene Sorgfaltspflichterkl\u00e4rung nachzuweisen ist.
Rechtssicherheit
Die Verschiebung der Verordnung erm\u00f6glicht Betroffenen mehr Zeit zur Vorbereitung. Bundesminister Cem \u00d6zdemir begr\u00fc\u00dft die Einigung f\u00fcr zus\u00e4tzliche Planungssicherheit und fordert praxistaugliche, b\u00fcrokratiearme L\u00f6sungen von der EU-Kommission. Er kritisiert das Chaos in Br\u00fcssel und betont die Bedeutung einer realistischen Umsetzung f\u00fcr den Waldschutz.
Keine inhaltlichen \u00c4nderungen
Das EU-Parlament hat seine Vorschl\u00e4ge zu inhaltlichen \u00c4nderungen am Verordnungstext nicht mehr aufrechterhalten. Gefordert worden war insbesondere eine Anpassung und Vereinfachung bei der Risikoeinstufung der L\u00e4nder (sog. L\u00e4nderbenchmarking).
Quelle: DEHOGAcompact
", "datePublished": "2024-12-11T13:55:38+01:00", "headline": "Einigung im Trilog Verfahren: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verschoben" }
Hintergrund
Die seit Juni 2023 in Kraft getretene Entwaldungsverordnung soll ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Ziel ist eine entwaldungsfreie Lieferkette für Produkte wie Rinder, Kakao, Kaffee und deren Erzeugnisse (z. B. Schokolade). Zudem müssen die Produkte den Rechtsvorschriften des Produktionslandes entsprechen, was durch eine vorgeschriebene Sorgfaltspflichterklärung nachzuweisen ist.
Rechtssicherheit
Die Verschiebung der Verordnung ermöglicht Betroffenen mehr Zeit zur Vorbereitung. Bundesminister Cem Özdemir begrüßt die Einigung für zusätzliche Planungssicherheit und fordert praxistaugliche, bürokratiearme Lösungen von der EU-Kommission. Er kritisiert das Chaos in Brüssel und betont die Bedeutung einer realistischen Umsetzung für den Waldschutz.
Keine inhaltlichen Änderungen
Das EU-Parlament hat seine Vorschläge zu inhaltlichen Änderungen am Verordnungstext nicht mehr aufrechterhalten. Gefordert worden war insbesondere eine Anpassung und Vereinfachung bei der Risikoeinstufung der Länder (sog. Länderbenchmarking).
Quelle: DEHOGAcompact
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