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Ende der Bonpflicht sorgt für Freude und Ärger

Die neue Bundesregierung plant die Abschaffung der Bonpflicht – eine Regelung, die seit 2020 verpflichtete, bei jedem Kassiervorgang automatisch einen Beleg auszuhändigen. Für Gastronomiebetriebe und Hotels bedeutet das eine spürbare Entlastung: weniger Papierverbrauch, geringerer administrativer Aufwand und reduzierte Kosten.

Wichtig bleibt: Auch ohne Bonpflicht gilt weiterhin die Pflicht zur vollständigen und korrekten Erfassung aller Umsätze. Gäste behalten zudem ihr Recht, auf Wunsch einen Beleg zu erhalten.

Ab 2027 greift jedoch eine neue Vorgabe:
Alle Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro sind dann verpflichtet, eine elektronische Registrierkasse zu verwenden. Diese muss die Umsätze digital erfassen und dokumentieren können. Betriebe mit offener Barkasse müssen entsprechend aufrüsten.

Die Branche sieht in der Abschaffung der Bonpflicht eine praxisnahe Entlastung – gleichzeitig fordert die Steuer-Gewerkschaft stärkere Kontrollen durch die Finanzämter, um Steuerbetrug effektiv zu bekämpfen.

Unser Tipp: Wer in Gastronomie oder Hotellerie tätig ist, sollte sich frühzeitig mit den kommenden Anforderungen an digitale Kassensysteme auseinandersetzen – und die neue Flexibilität bei der Belegerstellung im Sinne des Betriebes und der Gäste nutzen.

Quelle: Tageskarte.io

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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