Die finanziellen Hilfen wurden verlängert, allerdings bedarf es dringend weiteren Anpassungen.
Sowohl die Überbrückungshilfe als auch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes werden bis März 2022 verlängert. Ebenfalls beschlossen: der EU-Beihilferahmen wird bis zum 30.6.2022 verlängert und erweitert.
Wir begrüßen, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden.
• Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 2,3 Mio. (bislang € 1,8 Mio.)
• Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf € 12 Mio. (bislang € 10 Mio.)
• Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
• Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.
In unserenFAQs Finanzen & Förderprogramme stellen wir Ihnen dazu weitere Informationen zusammen.
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