sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie den Nachrichten entnommen haben, erkl\u00e4rte das Bundesverfassungsgericht gestern die Umwidmung von Corona-Krediten in H\u00f6he von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) f\u00fcr Klimaprojekte f\u00fcr verfassungswidrig. Damit ist offen, wie geplante Ausgaben f\u00fcr Klimaprojekte finanziert werden k\u00f6nnen, da die 60 Milliarden Euro im Sonderverm\u00f6gen des Klima- und Transformationsfonds fehlen.
Ob und welche Konsequenzen sich aus dem Urteil f\u00fcr die aktuellen Haushaltsberatungen f\u00fcr 2024 ergeben, k\u00f6nnen wir zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Wie geht es weiter?
Im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten die Mitglieder heute seit 13.00 Uhr in einer nicht\u00f6ffentlichen Ausschusssitzung die Haushaltsbereinigung. Nach dpa-Informationen ist mit einem abschlie\u00dfenden Ausschussbeschluss allerdings erst in der kommenden Woche (voraussichtlich am Donnerstag, 23. November) zu rechnen. Der endg\u00fcltige Haushaltsbeschluss im Bundestag ist derzeit weiterhin f\u00fcr den 1. Dezember vorgesehen. Ob die 7% Gegenstand der heutigen Beratungen sind, ist aktuell offen. Zugleich lassen sich auch die konkreten Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie noch nicht absch\u00e4tzen. Die Lage ist un\u00fcbersichtlich. Eine verl\u00e4ssliche Einordnung der unterschiedlichen Informationen ist derzeit nicht m\u00f6glich.
Das Ringen um die 7% Mehrwertsteuer geht damit weiter. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, sorgf\u00e4ltig abzuw\u00e4gen und die richtigen Priorit\u00e4ten zu setzen. In dieser Situation gilt es alles daf\u00fcr zu tun, dass Wachstum und Besch\u00e4ftigung gest\u00e4rkt werden. Die fatalen Folgen f\u00fcr Wirtschaft und Gesellschaft, die mit einer Steuererh\u00f6hung von 7 auf 19% verbunden w\u00e4ren, haben wir der Politik wiederholt und intensiv vorgetragen.
Klar bleibt, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten unsere guten Argumente f\u00fcr die 7% uneingeschr\u00e4nkt weiter. Nicht von ungef\u00e4hr haben wir von Mitgliedern der Regierungsfraktionen auch und gerade in den letzten Tagen eine breite Zustimmung zu einer Verl\u00e4ngerung der 7 % erfahren.
Seien Sie versichert, wir halten weiter Kurs, um eine Steuererh\u00f6hung von 7 auf 19% f\u00fcr Speisen zum 1. Januar 2024 abzuwenden.
Mit herzlichen und k\u00e4mpferischen Gr\u00fc\u00dfen
Guido Z\u00f6llick Ingrid Hartges
DEHOGA-Pr\u00e4sident DEHOGA-Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin
Quelle: DEHOGAcompact 56/2023 - Sonderausgabe
", "datePublished": "2023-11-16T15:00:00+01:00", "headline": "Fortgeltung der 7% | Akt. Sachstand nach gestriger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts" }Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie den Nachrichten entnommen haben, erklärte das Bundesverfassungsgericht gestern die Umwidmung von Corona-Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Klimaprojekte für verfassungswidrig. Damit ist offen, wie geplante Ausgaben für Klimaprojekte finanziert werden können, da die 60 Milliarden Euro im Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds fehlen.
Ob und welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die aktuellen Haushaltsberatungen für 2024 ergeben, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilen.
Wie geht es weiter?
Im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten die Mitglieder heute seit 13.00 Uhr in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung die Haushaltsbereinigung. Nach dpa-Informationen ist mit einem abschließenden Ausschussbeschluss allerdings erst in der kommenden Woche (voraussichtlich am Donnerstag, 23. November) zu rechnen. Der endgültige Haushaltsbeschluss im Bundestag ist derzeit weiterhin für den 1. Dezember vorgesehen. Ob die 7% Gegenstand der heutigen Beratungen sind, ist aktuell offen. Zugleich lassen sich auch die konkreten Auswirkungen der Gerichtsentscheidung auf die Beibehaltung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie noch nicht abschätzen. Die Lage ist unübersichtlich. Eine verlässliche Einordnung der unterschiedlichen Informationen ist derzeit nicht möglich.
Das Ringen um die 7% Mehrwertsteuer geht damit weiter. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, sorgfältig abzuwägen und die richtigen Prioritäten zu setzen. In dieser Situation gilt es alles dafür zu tun, dass Wachstum und Beschäftigung gestärkt werden. Die fatalen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft, die mit einer Steuererhöhung von 7 auf 19% verbunden wären, haben wir der Politik wiederholt und intensiv vorgetragen.
Klar bleibt, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten unsere guten Argumente für die 7% uneingeschränkt weiter. Nicht von ungefähr haben wir von Mitgliedern der Regierungsfraktionen auch und gerade in den letzten Tagen eine breite Zustimmung zu einer Verlängerung der 7 % erfahren.
Seien Sie versichert, wir halten weiter Kurs, um eine Steuererhöhung von 7 auf 19% für Speisen zum 1. Januar 2024 abzuwenden.
Mit herzlichen und kämpferischen Grüßen
Guido Zöllick Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin
Quelle: DEHOGAcompact 56/2023 - Sonderausgabe
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