Beschluss: 1038. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2023 \r\n
Das Wachstumschancengesetz muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden: Am 24. November 2023 verwiesen die L\u00e4nder das Vorhaben zur grundlegenden \u00dcberarbeitung in das gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag.
Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge des Bundesrates aus dessen ausf\u00fchrlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell \u00fcbernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Erg\u00e4nzungen im Bundestagsverfahren bestehe \u00dcberarbeitungsbedarf.
Ziel des vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedeten Gesetzes ist es, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Standorts Deutschland zu st\u00e4rken. Eine Investitionspr\u00e4mie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft f\u00f6rdern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen f\u00fcr Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.
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\r\nUnter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent f\u00fcr die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch Fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen m\u00fcsste. Die Koalition hatte sich in der letzten Woche dagegen ausgesprochen, die reduzierte Mehrwertsteuer \u00fcber das Jahresende hinaus anzuwenden.
\r\nIn dem Antrag zur bevorstehenden Plenarsitzung des Bundesrats an diesem Freitag begr\u00fcndet die M\u00fcnchner Staatsregierung das mit dem \u00abErhalt der Wettbewerbsf\u00e4higkeit der Gastronomie- und Tourismusbranche im Verh\u00e4ltnis zu den angrenzenden Nachbarl\u00e4ndern\u00bb.
\r\nAu\u00dferdem soll der erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuersatz nicht nur f\u00fcr Speisen, sondern auch f\u00fcr Getr\u00e4nke gelten. Das ist in dem Dokument nachzulesen, das der Bundesrat - wie die \u00fcbrigen Tagesordnungspunkte auch - vorab auf seiner Webseite ver\u00f6ffentlicht hat.
\r\nDie w\u00e4hrend der Corona-Pandemie auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen soll nach dem Willen der Bundesregierung zum Jahreswechsel wieder auf 19 Prozent steigen. Die bayerische Koalition von CSU und Freien W\u00e4hlern hatte bereits im September im Bundesrat ein Antragspaket mit 25 Steuersenkungen eingereicht, inklusive der reduzierten Gastro-Besteuerung.
\r\nAuch Mecklenburg-Vorpommern will sich im Bundesrat gegen eine Erh\u00f6hung aussprechen. Wie Ministerpr\u00e4sidentin Manuela Schwesig der \"Rheinischen Post\" erkl\u00e4rte, werde sie in der L\u00e4nderkammer ihr Veto einlegen, da sie die getroffene Entscheidung nicht nachvollziehen k\u00f6nne. Angesichts der schweren Zeiten, die die Branche aufgrund der Pandemie durchgemacht habe und der aktuellen Belastung durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise, sei eine faktische Steuererh\u00f6hung nicht akzeptabel (Tageskarte berichtete).
\r\nFinanzminister Christian Lindner hatte zuvor in einem Interview mit der BILD-Zeitung erkl\u00e4rt: Die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie sei eine Krisenhilfe gewesen und w\u00e4re aufgrund der Entscheidungen der Gro\u00dfen Koalition bereits in diesem Jahr ausgelaufen. Er h\u00e4tte es bevorzugt, sie zu verl\u00e4ngern, konnte sich jedoch nicht bei SPD und Gr\u00fcnen durchsetzen.
\r\nSPD-Fraktionschef M\u00fctzenich warf Lindner daraufhin vor, \u00f6ffentlich falsche Angaben gemacht zu haben (Tageskarte berichtete). Der Sozialdemokrat sagte dem Magazin \u201eStern\u201c, \u201eauch zur Absenkung der Mehrwertsteuer bei der Gastronomie hatten wir eine einvernehmliche L\u00f6sung gefunden. Dieses Thema hat Herr Lindner dann einseitig von der Tagesordnung genommen.\u201c
\r\nDer Dehoga-Verband hat die Hoffnung auf eine dauerhaft reduzierte Speisen-Besteuerung noch nicht aufgegeben, macht Hauptgesch\u00e4ftsf\u00fchrerin Ingrid Hartges deutlich. Man fordere seit Jahrzehnten die steuerliche Gleichbehandlung von Essen in Restaurants und Caf\u00e9s mit den zum Mitnehmen angebotenen Speisen zum Beispiel in Superm\u00e4rkten und der Essenslieferung. \u00abEs kann nicht sein, dass nur das Essen auf unseren Porzellantellern ab 1. Januar mit 19 Prozent besteuert wird. Steuerfairness sieht anders aus\u00bb, sagte Hartges der dpa. (Mit dpa)
\r\n", "datePublished": "2023-11-24T14:00:00+01:00", "headline": "Gastro-Mehrwertsteuer Thema heute im Bundesrat" }Bayern ist im Bundesrat mit einem Vorstoß gescheitert, die zum Jahresende auslaufende niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten.
Ein entsprechender Entschließungsantrag, der den niedrigeren Steuersatz von 7 Prozent für Speisen beizubehalten und auch auf Getränke ausweiten wollte, fand in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit.
In der Pandemie war der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme zur Unterstützung von Restaurants war befristet. Die geplante Rückkehr zum gewohnten Steuersatz wurde mehrfach verschoben. Die Ampel-Koalition besteht nun darauf, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent steigt.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte im Bundesrat vergeblich vor negativen Folgen für die Gastronomie: "Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz Deutschland." Wenn man sparen wolle, dann besser an anderer Stelle wie beim Bürgergeld oder beim Heizungsgesetz. Man könne auch den geplanten Erweiterungsbau des Kanzleramts schieben "und dafür lieber Menschen ein billigeres und günstigeres Essen ermöglichen".
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Das Wachstumschancengesetz muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden: Am 24. November 2023 verwiesen die Länder das Vorhaben zur grundlegenden Überarbeitung in das gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag.
Sie kritisieren, dass der Bundestagsbeschluss die zahlreichen Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dessen ausführlicher Stellungnahme im ersten Durchgang zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nur punktuell übernommen hat. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Ergänzungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf.
Ziel des vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedeten Gesetzes ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern.
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Unter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch Fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen müsste. Die Koalition hatte sich in der letzten Woche dagegen ausgesprochen, die reduzierte Mehrwertsteuer über das Jahresende hinaus anzuwenden.
In dem Antrag zur bevorstehenden Plenarsitzung des Bundesrats an diesem Freitag begründet die Münchner Staatsregierung das mit dem «Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie- und Tourismusbranche im Verhältnis zu den angrenzenden Nachbarländern».
Außerdem soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten. Das ist in dem Dokument nachzulesen, das der Bundesrat - wie die übrigen Tagesordnungspunkte auch - vorab auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Die während der Corona-Pandemie auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen soll nach dem Willen der Bundesregierung zum Jahreswechsel wieder auf 19 Prozent steigen. Die bayerische Koalition von CSU und Freien Wählern hatte bereits im September im Bundesrat ein Antragspaket mit 25 Steuersenkungen eingereicht, inklusive der reduzierten Gastro-Besteuerung.
Auch Mecklenburg-Vorpommern will sich im Bundesrat gegen eine Erhöhung aussprechen. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig der "Rheinischen Post" erklärte, werde sie in der Länderkammer ihr Veto einlegen, da sie die getroffene Entscheidung nicht nachvollziehen könne. Angesichts der schweren Zeiten, die die Branche aufgrund der Pandemie durchgemacht habe und der aktuellen Belastung durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise, sei eine faktische Steuererhöhung nicht akzeptabel (Tageskarte berichtete).
Finanzminister Christian Lindner hatte zuvor in einem Interview mit der BILD-Zeitung erklärt: Die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie sei eine Krisenhilfe gewesen und wäre aufgrund der Entscheidungen der Großen Koalition bereits in diesem Jahr ausgelaufen. Er hätte es bevorzugt, sie zu verlängern, konnte sich jedoch nicht bei SPD und Grünen durchsetzen.
SPD-Fraktionschef Mützenich warf Lindner daraufhin vor, öffentlich falsche Angaben gemacht zu haben (Tageskarte berichtete). Der Sozialdemokrat sagte dem Magazin „Stern“, „auch zur Absenkung der Mehrwertsteuer bei der Gastronomie hatten wir eine einvernehmliche Lösung gefunden. Dieses Thema hat Herr Lindner dann einseitig von der Tagesordnung genommen.“
Der Dehoga-Verband hat die Hoffnung auf eine dauerhaft reduzierte Speisen-Besteuerung noch nicht aufgegeben, macht Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges deutlich. Man fordere seit Jahrzehnten die steuerliche Gleichbehandlung von Essen in Restaurants und Cafés mit den zum Mitnehmen angebotenen Speisen zum Beispiel in Supermärkten und der Essenslieferung. «Es kann nicht sein, dass nur das Essen auf unseren Porzellantellern ab 1. Januar mit 19 Prozent besteuert wird. Steuerfairness sieht anders aus», sagte Hartges der dpa. (Mit dpa)
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