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Pressemitteilung: DEHOGA-Umfrage: 60 Prozent Umsatzverlust im Januar Wir erwarten Perspektiven!

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+++ DEHOGA-Umfrage: 60 Prozent Umsatzverlust im Januar Wir erwarten Perspektiven! +++

Im Gastgewebe zählen stabile Perspektiven und mittel- bis langfristige Planungsmöglichkeiten zum A und O.

Dresden, 08. Februar 2022 – Das sächsische Gastgewerbe ist nach wie vor fest im Griff der Verordnungen. Der Umsatzverlust lag im Januar 2022 bei 60 Prozent im Vergleich zum Januar 2019, damit ist Sachsen über dem Bundesdurchschnitt, deutschlandweit liegt der Umsatzverlust bei „nur“ 50 Prozent. Grund für diesen hohen Verlust: 2G und 2G-Plus. 95 Prozent der in Sachsen befragten Unternehmen gaben dies in einer Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes an.

Ein Drittel der sächsischen Unternehmen schloss aus wirtschaftlichen Gründen ganz die Türen und ging damit ein hohes Risiko ein: Kurzarbeit (KUG) für die Angestellten.

Die Anträge auf KUG stiegen im Januar deutlich an: Mehr als 80 Prozent der befragten Unternehmen haben für Januar KUG beantragt, 80 Prozent planen dies für Februar. Knapp 70 Prozent der Belegschaft befindt sich aktuell in Kurzarbeit. Im Schnitt liegt die Bezugsdauer von KUG seit Februar 2020 bei 14 Monaten, einige Betriebe sind jedoch schon über 24 Monate im KUG.

„Die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer und dem erleichterten Zugang zum KUG waren überfällig,“ sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen. „Die fehlende Kompletterstattung der Sozialversicherungsbeiträge ist für viele Betriebe nicht zu stemmen“, so Klein weiter. Um Arbeitsplätze und Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, müssen hier vom Land dringend Unterstützungen kommen, denn sonst bleibe in vielen Betriebe das Licht aus – so die Prognose des Fachverbandes.

Über 65 Prozent der Unternehmer in Sachsen sehen sich in ihrer Existenz gefährdet – bundeweit liegt der Wert bei 58 Prozent.

Wie man diesem Trend entgegenwirken kann: Klein hat eine ganz konkrete Lösung: die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen! So kann langfristig eine Stabilisierung der Unternehmen erfolgen. „Das wäre auch in Anbetracht der steigenden Kosten ein wichtiges und mutmachendes Signal an die Branche,“ sagt der Verbandschef.

Schnellstens müssen die Beschränkungen 2G, 2G-Plus und Tanzverbote aufgehoben werden, gaben über 90 Prozent der befragten sächsischen Unternehmer an. Knapp 79 Prozent sehen die 100 Prozent-Erstattung der SV-Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit als weitere wichtige Maßnahme, sowie die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Getränke (64 Prozent), Verlängerung der erhöhten Leistungssätze beim Kurzarbeitergeld über den 31. März 2022 hinaus (61 Prozent) und die Aufstockung der Überbrückungshilfe IV (Aufstockung des Eigenkapitalzuschusses) (knapp 50 Prozent).

An der Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes beteiligten sich vom 31. Januar bis 4. Februar insgesamt 7.039 gastgewerbliche Betriebe aus ganz Deutschland, 250 davon aus Sachsen. ■

Herausgeber:
DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.),
Tharandter Straße 5,
01159 Dresden

Pressekontakt DEHOGA:
Axel Klein, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Sachsen
Telefon: 0351 428 9510
Mobil: 0174 4272789
E-Mail: [email protected]

Über DEHOGA Sachsen:
Der Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Sachsen) ist die Berufsorganisation des Gastgewerbes in Sachsen. Er vertritt die Interessen der verschiedenen Betriebstypen in Gastronomie und Hotellerie. Als moderner Branchenverband setzt sich der DEHOGA für die Verbesserung der gewerbepolitischen Interessen sowie für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik ein. Zudem ist der Verband kompetenter Gesprächs- und Verhandlungspartner gegenüber Politik und Wirtschaft. Sein Ziel ist, Gegenwart und Zukunft des Gastgewerbes zu sichern, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe weiter zu verbessern und dessen Ansehen zu fördern. www.dehoga-sachsen.de

 

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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