Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihr Ansprechpartner

Axel Klein

Hauptgeschäftsführer

Radonvorsorgegebiete stehen fest – Allgemeinverfügung tritt ab 1.1.2021 in Kraft

Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetz des Bundes wurden bis zum 31. Dezember 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete, also Gebiete, in denen aufgrund der geologischen Situation erhöhte Radonkonzentrationen vorkommen, ausgemacht und festgelegt.

 

Etwa ein Viertel der sächsischen Gemeinden sind als Radonvorsorgebiete ausgewiesen. Davon liegen 

49 Gemeinden im Erzgebirgskreis,

21 Gemeinden im Vogtlandkreis,

19 in Mittelsachsen,

12 im Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und

6 im Landkreis Zwickau.

 

Die Liste der betroffenen Städte und Gemeinden finden Sie HIER

 

Für diese Gebieten gelten ab dem 1. Januar 2021 entsprechende Richtlinien zur Radonmessung an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss. Je nach Höhe der Überschreitung des Referenzwertes müssen organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Innenraumluft zu senken.

 

15.10.2020: Das Sächsische Umweltministerium (SMEKUL) informiert den Sächsischen Städte- und Gemeindetag über die zukünftigen sächsischen Radonvorsorgebiete.

03.12.2020: Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wies die  Radonvorsorgegebiete für Sachsen aus.

31.12.2020: Mit Inkrafttreten der entsprechenden Allgemeinverfügung am 31. Dezember 2020 gelten in den Radonvorsorgebieten neue Anforderungen für den Bau von Gebäuden sowie für den Radonschutz an Arbeitsplätzen in Erdgeschoss- oder Kellerräumen.

 

Pflichten der Arbeitsplatzverantwortlichen stehen HIER zum Download bereit

 

Die erforderlichen Messungen erfolgen durch Institutionen, die eine entsprechende Anerkennung des Bundesamtes für Strahlenschutz haben. HIER finden Sie eine Übersicht.

Die Messungen dauern ein Jahr und müssen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Somit bleibt für die Planung der Messungen maximal ein halbes Jahr Zeit.

Weitere Informationen zum Radonschutz und FAQ zum Thema sind unter www.radon.sachsen.de zu finden.

Quelle: Medienservice Sachsen

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern