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Wirksamkeit von Beherbergungsverboten nicht bestätigt

Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Einschätzung zur Wirksamkeit des Verbots touristischer Beherbergungen, das vom 23. April bis Ende Juni 2021 im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes galt, auf das Robert Koch-Institut (RKI). Das geht aus ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/32483) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Es lägen ihr keine Erkenntnisse vor, die über die Einschätzung des vom RKI erarbeiteten Intensitäts-Stufenkonzepts hinausgingen, schreibt die Bundesregierung. In dem Konzept habe das Institut empfohlen, bei einem hohen Infektionsgeschehen und einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 die Schließung von Hotels zu erwägen. In ihrer Kleinen Anfrage hatte sich die FDP-Fraktion nach Erkenntnissen zur Wirksamkeit des Beherbergungsverbots zur Vermeidung von Infektionen erkundigt und darauf verwiesen, dass das RKI das Infektionsrisiko in Hotels als gering einstufe.

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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