Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Büttner

Mitgliederservice | Chemnitz - Mittelsachsen - Zwickau Online Redakteurin | Social Media Beauftragte

Überbrückungshilfe III: Vereinfachung & Aufstockung

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 19. Januar 2021 schlagen sich auch in den Anpassungen der Überbrückungshilfe III nieder. Hier die aktuellen Erweiterungen und Anpassungen im Überblick.

Einheitliches Kriterium bei der Antragsberechtigung:
Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.

Erweiterung der monatlichen Förderhöhe:
Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Fördermonat (bisher vorgesehen 200.000 bzw. 500.000 Euro) innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts.

Abschlagszahlungen: 
Abschlagszahlungen wird es für alle antragsberechtigten Unternehmen geben, nicht nur für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen. Sie sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro statt bislang vorgesehenen 50.000 Euro für einen Fördermonat möglich.

Anerkennung weiterer Kostenpositionen:

Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

 

Wer ist antragsberechtigt?
Wie viel wird erstattet?
Wird es Abschlagszahlungen geben?
Muss ich Verluste nachweisen?
Was wird erstattet?
Welche Unterstützung bekommen Soloselbständige?

Antworten auf diese Fragen sind HIER für Sie zusammengestellt.

 

Antragstellung und Auszahlung:
Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021.

Über die Plattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die regulären Auszahlungen erfolgen wie auch schon bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen über die Länder. Die regulären

Auszahlungen starten im Monat März 2021.


Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 20.01.2021

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern