Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Luthardt

Geschäftsführerin Mitgliederservice & Marketing

Fairness und Nachhaltigkeit sind ein Trend, der sich durchgesetzt hat!

Qualität, Originalität und Servicebereitschaft sind unabdingbare Voraussetzungen, um sich mit einer langfristigen Unternehmensstrategie erfolgreich gegen Mitbewerber zu behaupten. Diese für die gesamte Wirtschaft gültige Binsenweisheit gilt auch und gerade für die Gastronomie. So stellt z.B. eine Studie fest: „Verbraucher legen mehr Wert auf regionale Produkte als auf Bio, die Preissensibilität sinkt, gutes Essen und Trinken wird wichtiger".  Steht die Qualität an erster Stelle, rechtfertigt das einen teilweise höheren Preis, der vom Kunden im Wissen um den Ursprung der verarbeiteten Produkte auch akzeptiert wird.

Nachhaltigkeit ist folglich längst kein Trend mehr. Es ist auch im Gastgewerbe ein fest verankerter Bestandteil und nicht mehr wegzudenken. Der Trendforscher Pierre Nierhaus berichtet aus seinen Praxiserfahrungen heraus: „Die Nachhaltigkeit wird nicht mehr verschwinden. Regionalität mit guter Story, gute Qualität bei einer kleinen, ausgesuchten Karte, Natürlichkeit in der Küche – das sind die Themen, die im Food-Bereich ganz oben stehen." Nachhaltigkeit ist zudem der Schlüssel für ein erfolgreiches Wirtschaften, denn wenn immer mehr Menschen dieser Ansatz im Alltag wichtig wird, steigen folglich auch die Anforderungen an die Unternehmen, dies umzusetzen. (Quelle: Gastgewerbe Magazin online, 2017)

Sie sind neugierig geworden und wünschen mehr Infomationen beziehungsweise setzen Sie bereits auf Nachhaltigkeit und Regionalität?! Über nachstehenden Link können Sie geeigneten Erzeuger sowie Direktvermarkter in Ihrer Nähe suchen und mit ihm Kontakt aufnehmen.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Dies war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

Dies betrifft u.a. folgende Förderprogramme:
•    Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW): Energieberatung für Sanierungskonzept, Sanierungsfahrplan oder Neubau eines energieeffizienten Nichtwohngebäudes und Orientierungsberatung für Energiespar-Contracting
•    Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW): Förderung des Neubaus von Wärmenetzen und Dekarbonisierung von bestehenden Netzen
•    Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich (BEG) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.

Eine kompakte Übersicht über alle Bundesförderprogramme für Unternehmen im Bereich Energie- und Ressourceneffizienz finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) HIER...

Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen schrittweise verpflichtend (zunächst für neu installierte Heizungen in Neubaugebieten). Gleichzeitig wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 1. Januar 2024 der Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss gefördert. Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.

Wichtig ist: Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse möglich:

# Eine Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.

# Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029;

# Ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.

HIER... Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeswirtschaftsministerium
LINK... Die Antragstellung zur Heizungsförderung wird künftig direkt über die KfW erfolgen
LINK... Zur Antragstellung für energetische Einzelmaßnahmen beim BAFA

Alle 14 Hotels der VICTOR’S Gruppe haben sich dem GreenSign Zertifizierungsprozess unterzogen. Davon erhielten 13 Häuser Zertifizierungen auf Level 3 und eines erreichte sogar Level 4.Weiterlesen ...

Auch beim Restaurantbesuch sind nachhaltige Kaufentscheidungen von Bedeutung. Mit einer umgestalteten Speisekarte lassen sich Gäste offenbar zu einer klimafreundlicheren Wahl bewegen, hat eine Studie der Universität Würzburg gezeigt.

HIER lesen Sie mehr...

Die Broschüre informiert rund um das Thema Lebensmittelverschwendung. Dabei kommen sächsische Initiativen, die sich für das Thema einsetzen, zu Wort.
Sie geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Einblick in ihre Arbeit und Sicht auf das Thema, stellen Projekte zum Thema Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vor und versorgen die Leserinnen und Leser mit hilfreichen Tipps und Tricks für zu Hause.

 

PDF zum Download

Der Leitfaden »Regionale Lebensmittel erfolgreich online vermarkten« soll Sie bei Ihren Entscheidungen für die Onlinevermarktung von regionalen Lebensmitteln unterstützen. Kurz und prägnant zeigt er, wie Sie Ihr Geschäftsmodell für eine Onlinevermarktung entwickeln können. Dies kann beispielsweise der eigene Online-Laden sein, aber auch eine Kooperation mit anderen Partnern aus der Landwirtschaft, dem Lebensmittelhandwerk oder der Herstellung regionaler Spezialitäten.

Download: Leitfaden

Download: Anlage zum Leitfaden

Quelle: https://www.landwirtschaft.sachsen.de/regional-geht-digital-44813.html

Projekt: Vermarktungsalternativen der Wertschöpfungskette Milch

In Ihrer Küche verwenden Sie regionale, sächsische Milchprodukte von Kuh, Ziege oder Schaf? Wo sehen Sie in Zukunft die größten Chancen für derartige Produkte? Und wo ist Verbesserungsbedarf? Welche Potentiale bieten sich für Ihre regionalen Lieferanten?

Im Auftrag des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) untersucht die AMI in Zusammenarbeit mit Ecozept alternative Formen der Milchvermarktung in Sachsen mit dem Ziel, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken. Dabei sind wir auf Ihre Praxiserfahrung angewiesen!

Hier geht’s zum Fragebogen

Vielen Dank für Ihre Teilnahme vom 21. November bis zum 11. Dezember 2020!

Ansprechpartner LfULG:

Ingo Heber

Telefon: 035242 6317108

E-Mail: ingo.heber(at)smul.sachsen.de

Das Portal www.regionales.sachsen.de bietet Ihnen in den Rubriken „Anbieter" und „Spezialitäten" verschiedene Regions- und Produkt-bezogene Filtermöglichkeiten, so dass eine gezielte Suche möglich ist.

Sind Sie in einem Anbieter-Gastronomie-Netzwerk aktiv, dann kann sich dieses als „Regionalinitiative" kostenlos registrieren und seine Daten eintragen. Ein weiterer Vorteil sind die Vernetzungsmöglichkeiten innerhalb des Portals und die Verlinkung mit den Internetseiten der Kooperation.

Qualität, Originalität und Servicebereitschaft sind unabdingbare Voraussetzungen, um sich mit einer langfristigen Unternehmensstrategie erfolgreich gegen Mitbewerber zu behaupten. Diese für die gesamte Wirtschaft gültige Binsenweisheit gilt auch und gerade für die Gastronomie. So stellt z.B. eine Studie fest: „Verbraucher legen mehr Wert auf regionale Produkte als auf Bio, die Preissensibilität sinkt, gutes Essen und Trinken wird wichtiger". Eine aktuelle Übersicht aller regionaler Erzeuger erhalten Sie bei www.gutes-von-hier.org

DEHOGA Umweltcheck

Die Themen Umwelt- und Klimaschutz haben auch im Gastgewerbe weiter an Bedeutung zugenommen. Verbraucher und Gäste sind kritischer und sensibler geworden. Kommunizierbares Umweltengagement ist längst mehr als ein positiver Imagefaktor.

Nicht selten ist der transparente Nachweis des eigenen Umweltengagements inzwischen ein obligatorischer Bestandteil des Angebotes und ein Kriterium für die Auswahl eines Hotels oder eines gastronomischen Betriebes.

Mit einem praktikablen und finanzierbaren Umweltcheck unterstützt der DEHOGA die Branche bei der Erbringung dieses immer häufiger angefragten Nachweises im Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
HIER erhalten Sie weitere Informationen...

Der DEHOGA Umweltcheck ist Teil des DEHOGA Energie- und Umweltkonzeptes, das die gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium im Jahr 2006 gestartete Energiekampagne Gastgewerbe fortsetzt.
Dazu lesen Sie HIER mehr...

GEMEINSAM GEGEN LEBENSMITTELVERSCHWENDUNG Lebensmittel sind kostbar

Am 29. September ist der International Day of Awareness of Food Loss and Waste der FAO. Dieses Datum nehmen wir zum Anlass, um auf das Thema Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen: Vom 29. September bis 6. Oktober findet unter dem Motto "Deutschland rettet Lebensmittel" unsere bundesweite Aktionswoche statt. Gemeinsam mit den Bundesländern und weiteren Partner:innen bieten wir eine Plattform für zahlreiche Aktionen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung. Mit verschiedenen Vor-Ort-Aktionen und digitalen Formaten können sich Teilnehmende bundesweit für das Thema Lebensmittelwertschätzung stark machen.

Mitmachen & Aktionen entdecken... HIER erfahren Sie mehr...

Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen geht alle an. Politik, Wirtschaft und Verbraucher sind gleichermaßen gefordert. Lebensmittel sind kostbar– wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Schulterschluss für eine größere Wertschätzung unserer wertvollen Ressourcen. Im Gastgewerbe liegt es in der Natur der Sache, Einkauf und Wareneinsatz so zu kalkulieren, dass mit der richtigen Portionsgröße und einer professionellen Einkaufspolitik Lebensmittelabfälle vermieden werden. Eine effiziente Verarbeitung von Lebensmitteln ist daher ein fester und wichtiger Bestandteil der dualen Ausbildung und dem umfassenden Weiterbildungsangebot in den Gastronomieberufen. Die Vermeidung unnötiger Lebensmittelabfälle gehört zum Handwerkszeug eines jeden Gastronomen. Und auch die Gäste können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern.

Aktivitäten des DEHOGA

Über zahlreiche Projekte, Initiativen und Informationen in Publikationen und auf Veranstaltungen stärken wir als DEHOGA das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen und achtsamen Umgang mit Lebensmitteln und unterstützen die Branche mit ihren 220.000 Unternehmen und 2,2 Millionen Beschäftigten in der Betriebspraxis.

Bereits seit Gründung von Zu gut für die Tonne! Im Jahr 2012, engagiert sich der DEHOGA als Kooperationspartner bei der Initiative zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung  des Bundesernährungsministeriums „Zu gut für die Tonne!“

weitere Infos

Seit der erstmaligen Auslobung des Bundespreises „Zu gut für die Tonne!“ im Jahr 2016 ist Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands Mitglied der Jury. Aktiv werben wir für die Teilnahme an dem Wettbewerb.

Seit der erstmaligen Auslobung des Zu Gut für die Tonne! – Bundespreises  im Jahr 2016 ist Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbands Mitglied der Jury. Aktiv werben wir für die Teilnahme an dem Wettbewerb.

weitere Infos

Wir sind Gründungsmitglied der Initiative „United Against Waste“ und engagieren uns auch hier fortlaufend. Wir helfen mit praxistauglichen Lösungen, Lebensmittelabfälle zu reduzieren.

weitere Infos

Der DEHOGA trägt sowohl die Grundsatzvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen als auch die Zielvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der Außer-Haus-Verpflegung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und weiteren Verbänden mit

 weitere Infos

Darüber unterstützt der DEHOGA aktuelle Projekte und Aktionen wie die Aktionswoche „Deutschland rettet Lebensmittel!“ und die Beste-Reste-Boxen-Aktion des BMEL und bringt sich in die Arbeiten zur „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ ein.

Über uns

Der Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.) ist die Berufsorganisation des Gastgewerbes in Sachsen. Als Unternehmerverband vertreten wir die Interessen von 2.200 Mitgliedern aus allen Betriebstypen der sächsischen Gastronomie und Hotellerie.

Als moderner Branchenverband setzen wir uns für die Verbesserung der gewerbe-politischen Interessen, für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik sowie für nachhaltige Branchenlösungen ein. Wir fordern einen fairen Wettbewerb durch gerechte Rahmenbedingungen. Der Verband ist kompetenter Netzwerk- und Verhandlungspartner gegenüber Politik und Wirtschaft.

Kontakt:

DEHOGA Sachsen e.V. | Tharandter Straße 5, 01159 Dresden

Telefon 0351 4289510

Franziska Luthardt, Geschäftsführerin Vertrieb & Marketing

luthardt(at)dehoga-sachsen.de

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