Zutatenkennzeichnung
Die neuen Bestimmungen erlauben den Betrieben, die von ihnen eingesetzten Bio-Zutaten zu kennzeichnen. Verpflichtend f\u00fcr den Betrieb ist dabei das F\u00fchren einer Zutaten\u00fcbersicht, die f\u00fcr die G\u00e4ste in leicht zug\u00e4nglicher Form bereitgehalten werden muss.
BIO-Kennzeichen Gold-Silber-Bronze
Daneben ist die Angabe des Bio-Anteils mittels des f\u00fcr die Au\u00dfer-Haus-Verpflegung neu eingef\u00fchrten BIO-Kennzeichens m\u00f6glich. So darf nach erfolgter Zertifizierung bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent mit dem Logo in Bronze geworben werden, bei 50 bis 89 Prozent mit Silber und bei 90 bis 100 Prozent mit Gold. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei jeweils auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.
Nutzung anderer BIO-Kennzeichen
Das bisher bekannte, staatliche Bio-Siegel (Hexagon) darf nur noch mit direktem Bezug auf die Zutaten verwendet werden, etwa in der geforderten Zutaten\u00fcbersicht. Sofern zutreffend d\u00fcrfen Bio-Zutaten ebenfalls mit den Bio-Logos der Verb\u00e4nde und L\u00e4nder gekennzeichnet werden, die auch f\u00fcr Werbung f\u00fcr die Einrichtung genutzt werden k\u00f6nnen.
F\u00f6rderung der Beratung von Unternehmen der Au\u00dfer-Haus-Verpflegung
Betriebe der Au\u00dfer-Haus-Verpflegung, die BIO-Lebensmittel neu in ihre Speiseangebote aufnehmen oder ihre BIO-Angebote erweitern wollen, k\u00f6nnen F\u00f6rderungen beantragen (hierzu auch unser Beitrag in DEHOGA-Compact 26/2023). F\u00f6rderf\u00e4hig sind Beratungen einschlie\u00dflich damit verbundener Mitarbeiterschulungen.
Link zu den FAQs des BMEL
Link zu den FAQs des Informationsportals \u00d6kolandbau.de
Zur F\u00f6rderrichtlinie und Einzelheiten zur F\u00f6rderung und zur Antragstellung
", "datePublished": "2023-10-13T10:00:00+02:00", "headline": "Bio-Au\u00dfer-Haus-Verpflegung-Verordnung verk\u00fcndet" }
Bereits mehrfach hatten wir über die geplante und zwischenzeitlich verabschiedete Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung berichtet. Nun ist der Verordnungstext auch im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Verordnung soll die Kennzeichnung und Auslobung von BIO für die Außer-Haus-Verpflegung gegenüber den früheren Regelungen vereinfachen. Insbesondere sieht sie ein neues BIO-Logo in Bronze, Silber und Gold für die Außer-Haus-Verpflegung vor (AHV-Kennzeichen).
Zertifizierung
Wie bisher ist eine vorherige Zertifizierung erforderlich, wenn ein Restaurant, eine Kantine, Mensa etc. mit „Bio“ werben möchte. Das BMEL teilt aktuell auf seiner Webseitemit, dass die Zertifizierungen möglich sind, sobald die Kontrollstellen zur Zertifizierung der Unternehmen für ihre Aufgaben zugelassen sind. Eine Liste der Öko-Kontrollstellen in Deutschland finden Sie HIER.
Zutatenkennzeichnung
Die neuen Bestimmungen erlauben den Betrieben, die von ihnen eingesetzten Bio-Zutaten zu kennzeichnen. Verpflichtend für den Betrieb ist dabei das Führen einer Zutatenübersicht, die für die Gäste in leicht zugänglicher Form bereitgehalten werden muss.
BIO-Kennzeichen Gold-Silber-Bronze
Daneben ist die Angabe des Bio-Anteils mittels des für die Außer-Haus-Verpflegung neu eingeführten BIO-Kennzeichens möglich. So darf nach erfolgter Zertifizierung bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent mit dem Logo in Bronze geworben werden, bei 50 bis 89 Prozent mit Silber und bei 90 bis 100 Prozent mit Gold. Der Bio-Anteil bezieht sich dabei jeweils auf den geldwerten Anteil der Bio-Lebensmittel am Gesamtwareneinkauf.
Nutzung anderer BIO-Kennzeichen
Das bisher bekannte, staatliche Bio-Siegel (Hexagon) darf nur noch mit direktem Bezug auf die Zutaten verwendet werden, etwa in der geforderten Zutatenübersicht. Sofern zutreffend dürfen Bio-Zutaten ebenfalls mit den Bio-Logos der Verbände und Länder gekennzeichnet werden, die auch für Werbung für die Einrichtung genutzt werden können.
Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, die BIO-Lebensmittel neu in ihre Speiseangebote aufnehmen oder ihre BIO-Angebote erweitern wollen, können Förderungen beantragen (hierzu auch unser Beitrag in DEHOGA-Compact 26/2023). Förderfähig sind Beratungen einschließlich damit verbundener Mitarbeiterschulungen.
Link zu den FAQs des BMEL
Link zu den FAQs des Informationsportals Ökolandbau.de
Zur Förderrichtlinie und Einzelheiten zur Förderung und zur Antragstellung
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