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DEHOGA Sachsen: „Existenzen und Vertrauen in die Politik stehen auf dem Spiel“

Ein Viertel der sächsischen Gastronomiebetriebe hat nach DEHOGA-Informationen noch keine Novemberhilfe erhalten. Der Verband warnt vor großer Pleitewelle und drängt auf schnelle Auszahlung sowie überfällige Korrekturen der Hilfsprogramme.


Dresden, 13. Januar 2021 – Vor zehn Wochen mussten die gastgewerblichen Betriebe schließen. Viele Unternehmen haben noch immer keine Novemberhilfe erhalten. 71 Prozent der Gastronomen und Hoteliers in Sachsen bangen um ihre Existenz. Jeder fünfte Unternehmer (18,7 Prozent) erwägt eine Betriebsaufgabe. Das sind die alarmierenden Ergebnisse einer aktuellen DEHOGA-Umfrage, an der bundesweit über 12.000 Unternehmer, davon 510 aus Sachsen teilgenommen haben.


Von den seit Ende Oktober 2020 zugesagten Hilfen sind bei den Betrieben bisher nur Abschlagszahlungen und bei einigen noch nicht einmal diese angekommen. Laut Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sollen die Zahlungen für November ab heute durch die Länder erfolgen. Die Dezemberhilfen stehen noch aus. Eine Öffnungsperspektive fehlt.

Hilfen-Chaos verunsichert Unternehmer
„Die Unternehmer und Unternehmerinnen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen“, sagt DEHOGA-Sachsen-Hauptgeschäftsführer Axel Klein. „Die Bundesminister Peter Altmaier und Olaf Scholz hatten unbürokratische und schnelle Hilfe zugesagt. Das Gegenteil ist der Fall.“ Das kaum noch zu überblickenden Hilfen-Chaos verunsichere Unternehmer und Steuerberater in gleichem Maße. Korrekturen und klare Strukturen in den Hilfsprogrammen fehlten.


„Neben den erforderlichen Auszahlungen der November- und Dezemberhilfen braucht die Branche nun dringend Transparenz in den Richtlinien der Finanzhilfen und Korrekturen, insbesondere des EU-Beihilferahmens“, sagt Axel Klein.

Als aktuelle Forderungen des Verbandes nennt Klein:

„1. Der EU-Beihilferahmen muss angepasst werden, um eine schlankere Richtliniengestaltung zu ermöglichen und Unverständlichkeiten zu reduzieren.


2. Kürzungen durch nachträgliche Korrekturen einzelnen Förderprogramme sind völlig inakzeptabel. Unternehmer benötigen gerade jetzt Sicherheit.

3. KfW-Kredite mit mehr als sechs Jahren Laufzeit dürfen nicht zum Nennbetrag angerechnet werden.


4. Das 80:20-Erfordernis für Mischbetriebe und verbundene Unternehmen ist sachwidrig. Es kann nicht sein, dass Brauereigaststätten, Winzer mit Hotel und Gastronomie oder ein Restaurant, das Schul-Catering betreibt, durch diese Regelung komplett durchs Raster fallen.


5. Es muss endlich Klarheit darüber bestehen, wann nach welchen Kriterien große Unternehmen Anträge stellen können. Die größten Arbeitgeber der Branche dürfen nicht im Stich gelassen werden. Wir erwarten, dass die notwendige Genehmigung für dieses Antragsverfahren schnellstmöglich in Brüssel durchgesetzt wird.“

Novemberhilfe bei 26 Prozent der Betriebe noch nicht angekommen

Die Betriebe hätten sich darauf verlassen, dass die versprochenen umsatzorientierten Hilfen nach Abzug des Kurzarbeitergeldes in voller Höhe fließen. Stattdessen erlebten sie jetzt, dass die Hilfen nur sehr schleppend gezahlt werde und aufgrund von Anrechnungen an anderer Stelle auch nicht im vollen Umfang ankommen, berichtet Klein. „Dies führt zu Verzweiflung und maximalem Frust bei den notleidenden Betrieben. Vertrauen in die Politik und ihre Corona-Strategie wird zerstört.“

Klein fordert mehr Tempo bei der Abwicklung der Hilfen. Nach den vorliegenden Ergebnissen haben über ein Viertel (26,4 Prozent) der befragten Unternehmen in Sachsen noch keine Abschlagszahlungen von den Novemberhilfen erhalten.


Die Lage sei dramatischer denn je. Im vergangenen Jahr habe das Gastgewerbe fast die Hälfte seiner Umsätze verloren. Laut der vorliegenden DEHOGA-Umfrage verzeichneten die Betriebe von März bis Dezember Umsatzeinbußen von 41 Prozent.


„Mit der Schließung am 2. November wurde von unserer Branche ein Sonderopfer abverlangt, damit die Schulen und die übrige Wirtschaft geöffnet bleiben konnten. Eine Entschädigung der finanziellen Ausfälle wurde mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 28. Oktober 2020 zugesagt. Dieses Versprechen wurde bis jetzt nicht gehalten“, fasst Klein die aktuelle Lage im sächsischen Gastgewerbe zusammen.

Herausgeber:
DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen e.V.)
Tharandter Straße 5
01159 Dresden


Pressekontakt:
Axel Klein, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Sachsen
Telefon: 0351 428 9510
Mobil: 0174 4272789
[email protected]

Pressemitteilung zum Download

 

 

 

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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