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DEHOGA warnt vor Bürokratie durch Tariftreuegesetz – vorsichtiger Optimismus bei Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen: Öffentliche Aufträge des Bundes ab 50.000 € sollen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die nach Tarif bezahlen. Im Gastgewerbe wären davon u. a. Caterer in Bundesministerien, Hotels mit Bundeskontingenten oder Tagungsstätten betroffen. Der DEHOGA bewertet den Entwurf als übermäßige Bürokratie und Überregulierung, da zusätzliche Dokumentations-, Prüf- und Kontrollpflichten entstehen – auch für bereits tarifgebundene Betriebe – und will gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände im Gesetzgebungsverfahren dagegenhalten. 
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Ebenfalls beschlossen wurde ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, das digitalere und weniger belastende Prüfungen vorsieht. Der DEHOGA begrüßt diesen Ansatz, bleibt aber skeptisch, ob sich die Praxis spürbar verbessert. Der Verband bekräftigt seine Kernforderungen: Bürokratie abbauen, gerechte Digitalisierung umsetzen und Ursachen statt Symptome bekämpfen.
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Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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