M\u00fcssen Unternehmen die 300 Euro vorschie\u00dfen oder wird das Geld im Voraus vom Staat \u00fcberwiesen?
Wie umgehen mit Arbeitnehmetn, die einer sogenannten atypischen Besch\u00e4ftigung - bspw. bei mehreren Teilzeitbesch\u00e4ftigungen eines Arbeitnehmers- nachgehen?
Sobald uns hierzu gesicherte Informationen vorliegen, informieren wir Sie, liebe Mitglieder gern.
300 EURO ENERGIEPREISPAUSCHALE F\u00dcR ERWERBST\u00c4TIGE: Arbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndige bekommen 300 Euro zus\u00e4tzlich wegen der gestiegenen Fahrtkosten zur Arbeit. Die sogenannte Energiepreispauschale soll im September oder Oktober mit dem Gehalt \u00fcberwiesen werden. Selbstst\u00e4ndige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen k\u00f6nnen.
\r\nSTEUERSENKUNGEN: R\u00fcckwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 auf 10 347 Euro angehoben, die Pendlerpauschale f\u00fcr einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale wird von 1000 auf 1200 Euro erh\u00f6ht. Diese \u00c4nderungen haben zur Folge, dass weniger Steuern vom Einkommen abgezogen werden.
\r\nNEUN-EURO-TICKET: Im Juni, Juli und August k\u00f6nnen alle B\u00fcrger f\u00fcr neun Euro im Monat Busse und Bahnen nutzen. Der Verkauf der Billig-Monatstickets beginnt in diesen Tagen. Sie gelten im Nah- und Regionalverkehr, nicht in Fernverkehrsz\u00fcgen wie ICE, EC oder IC.
\r\nSPRITPREISSENKUNG: Parallel zum Neun-Euro-Ticket sollen die extrem gestiegenen Spritpreise von Juni bis August durch eine Senkung der Energiesteuer gedr\u00fcckt werden. Benzin k\u00f6nnte damit um rund 35 Cent pro Liter billiger werden und Diesel um etwa 17 Cent pro Liter.
\r\nSTROMPREISENTLASTUNG: Nach mehr als 20 Jahren f\u00e4llt die sogenannte EEG-Umlage ab Juli weg. Sie wurde im Jahr 2000 eingef\u00fchrt, um die F\u00f6rderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Kunden zahlen die Umlage \u00fcber die Stromrechnung. Sie betr\u00e4gt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine D\u00e4mpfung des starken Anstiegs.
\r\nKINDERBONUS: F\u00fcr jedes Kind, f\u00fcr das Kindergeld gezahlt wird, soll es einen 100-Euro-Kinderbonus geben. Solche Zusatzzahlungen gab es bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Auszahlung l\u00e4uft automatisch und kommt voraussichtlich im Juli.
\r\nWEITERE GESETZE: Die L\u00e4nderkammer stimmte au\u00dferdem zwei Gesetzen zur Energiesicherung zu, die nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Gr\u00fcne) \u00abin ihrer Bedeutsamkeit nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden k\u00f6nnen\u00bb. Hintergrund ist der russische Angriff auf die Ukraine.
\r\nPer Gesetz soll der Bau schwimmender und fester Fl\u00fcssiggas-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbeh\u00f6rden vor\u00fcbergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltvertr\u00e4glichkeitspr\u00fcfung, auslassen k\u00f6nnen. Durch das Vorhaben soll Deutschlands Abh\u00e4ngigkeit von russischem Gas reduziert werden.
\r\nEine Reform des Energiesicherungsgesetzes sieht zudem vor, dass der Staat k\u00fcnftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen kann, wenn erhebliche Engp\u00e4sse bei der Versorgung drohen. Wenn die \u00abkonkrete Gefahr\u00bb besteht, dass ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erf\u00fcllt und eine Beeintr\u00e4chtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es mit dem reformierten Gesetz vor\u00fcbergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel wird sogar die M\u00f6glichkeit einer Enteignung geschaffen. (dpa)
\r\nQuelle: Tageskarte
", "datePublished": "2022-07-30T17:10:00+02:00", "headline": "UPDATE +++ Energiepreispauschale auch f\u00fcr Minijobber | unser Tipp" }Mit unserem Partner ETL/Adhoga haben wir ein Merkblatt zur Auszahlung der Energiepauschale erstellt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen eine FAQ-Sammlung herausgegeben. Die Unterlagen finden Sie zum Download in "mein DEHOGA" - Merkblätter
Mit dem Septemberlohn (im Oktober) bekommt jeder Mitarbeiter der am 01.09.2022 angestellt ist und mit Steuerklasse 1 – 5 abgerechnet wird 300 € Energiepreispauschale über den Arbeitgeber ausgezahlt, der Arbeitgeber bekommt die 300 € wiederum vom Finanzamt über die Lohnsteueranmeldung erstattet.
Auch Minijobber haben ein Anrecht auf die EPP, jedoch nur dann, wenn sie außer dem Minijob keinen zusätzlichen Hauptjob haben. In diesem Fall bekommen sie die EEP über ihren Hauptarbeitgeber.
Der Minijobber sollte mit einer Bescheinigung (Muster HIER zum Download) bestätigen, dass er keinen Hauptarbeitgeber hat, bzw. es sich bei dem Minijob um das Hauptarbeitsverhältnis handelt.
Arbeitnehmer sollen diese Energiepauschale durch ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.
WANN? Voraussichtlich mit der ersten, nach dem 31. August 2022 vorzunehmenden regelmäßigen Lohnzahlung.
WIE? Den Betrag gibt es einmalig als zu versteuernden Bonus auf das Gehalt, der durch die Arbeitgeber im September ausgezahlt werden soll. Bei Selbstständigen soll die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig um diesen Betrag gesenkt werden.
RÜCKERSTATTUNG: Der Arbeitgeber soll die ausbezahlte Energiepauschale dann wieder vom Staat erstattet bekommen.
KERNFRAGEN:
Müssen Unternehmen die 300 Euro vorschießen oder wird das Geld im Voraus vom Staat überwiesen?
Wie umgehen mit Arbeitnehmetn, die einer sogenannten atypischen Beschäftigung - bspw. bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen eines Arbeitnehmers- nachgehen?
Sobald uns hierzu gesicherte Informationen vorliegen, informieren wir Sie, liebe Mitglieder gern.
300 EURO ENERGIEPREISPAUSCHALE FÜR ERWERBSTÄTIGE: Arbeitnehmer und Selbstständige bekommen 300 Euro zusätzlich wegen der gestiegenen Fahrtkosten zur Arbeit. Die sogenannte Energiepreispauschale soll im September oder Oktober mit dem Gehalt überwiesen werden. Selbstständige sollen die Pauschale bei der Steuervorauszahlung im September abziehen können.
STEUERSENKUNGEN: Rückwirkend zum 1. Januar wird der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer um 363 auf 10 347 Euro angehoben, die Pendlerpauschale für einen Arbeitsweg ab 21 Kilometern steigt von 35 auf 38 Cent pro Kilometer und die Werbungskostenpauschale wird von 1000 auf 1200 Euro erhöht. Diese Änderungen haben zur Folge, dass weniger Steuern vom Einkommen abgezogen werden.
NEUN-EURO-TICKET: Im Juni, Juli und August können alle Bürger für neun Euro im Monat Busse und Bahnen nutzen. Der Verkauf der Billig-Monatstickets beginnt in diesen Tagen. Sie gelten im Nah- und Regionalverkehr, nicht in Fernverkehrszügen wie ICE, EC oder IC.
SPRITPREISSENKUNG: Parallel zum Neun-Euro-Ticket sollen die extrem gestiegenen Spritpreise von Juni bis August durch eine Senkung der Energiesteuer gedrückt werden. Benzin könnte damit um rund 35 Cent pro Liter billiger werden und Diesel um etwa 17 Cent pro Liter.
STROMPREISENTLASTUNG: Nach mehr als 20 Jahren fällt die sogenannte EEG-Umlage ab Juli weg. Sie wurde im Jahr 2000 eingeführt, um die Förderung von Wind- oder Solaranlagen zu finanzieren. Kunden zahlen die Umlage über die Stromrechnung. Sie beträgt momentan noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Experten erwarten durch die Abschaffung zwar kein Sinken der Strompreise, aber zumindest eine Dämpfung des starken Anstiegs.
KINDERBONUS: Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, soll es einen 100-Euro-Kinderbonus geben. Solche Zusatzzahlungen gab es bereits in den Corona-Jahren 2020 und 2021. Die Auszahlung läuft automatisch und kommt voraussichtlich im Juli.
WEITERE GESETZE: Die Länderkammer stimmte außerdem zwei Gesetzen zur Energiesicherung zu, die nach Aussage von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) «in ihrer Bedeutsamkeit nicht überschätzt werden können». Hintergrund ist der russische Angriff auf die Ukraine.
Per Gesetz soll der Bau schwimmender und fester Flüssiggas-Terminals beschleunigt werden, indem die Genehmigungsbehörden vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Durch das Vorhaben soll Deutschlands Abhängigkeit von russischem Gas reduziert werden.
Eine Reform des Energiesicherungsgesetzes sieht zudem vor, dass der Staat künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen kann, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Wenn die «konkrete Gefahr» besteht, dass ein Unternehmen seine Aufgaben nicht erfüllt und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es mit dem reformierten Gesetz vorübergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel wird sogar die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen. (dpa)
Quelle: Tageskarte
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