# Kontakterfassungspflicht in Gastro entf\u00e4llt
# FFP2-Masken in Innenr\u00e4umen bleibt
# Tagungen/ Messen und Kongresse unterliegen der 3G-Regel
# Clubs/Diskotheken unter 2G Plus ohne Maskenpflicht und Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkung
# Gastronomie: 3G & keine Einschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten
# Beherbergung: 3G / Ferienwohnungen/Campingpl\u00e4tze keine Nachweispflicht
Die CoronaSchutzVerordnung gilt bis 19. M\u00e4rz 2022. Wir stellen Ihnen umgehend die bew\u00e4hrte \u00dcbersicht der geltenden Regelungen im Mitgliederbereich zur Verf\u00fcgung.
\r\n\u00dcbersicht zu den aktuellen Regelungen / Verordnung /weitere Infos hier
\r\n", "datePublished": "2022-03-08T08:52:00+01:00", "headline": "Aktuelle CoronaSchutzVO ab 4. M\u00e4rz" }Das Kabinett hat in den Beschlüssen der MPK folgend Lockerungen für Sachsen beschlossen:
ab Freitag, 4. März gilt u.a.:
# Alkoholverbot für öffentliche Plätze entfällt
# Kontakterfassungspflicht in Gastro entfällt
# FFP2-Masken in Innenräumen bleibt
# Tagungen/ Messen und Kongresse unterliegen der 3G-Regel
# Clubs/Diskotheken unter 2G Plus ohne Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkung
# Gastronomie: 3G & keine Einschränkung der Öffnungszeiten
# Beherbergung: 3G / Ferienwohnungen/Campingplätze keine Nachweispflicht
Die CoronaSchutzVerordnung gilt bis 19. März 2022. Wir stellen Ihnen umgehend die bewährte Übersicht der geltenden Regelungen im Mitgliederbereich zur Verfügung.
Übersicht zu den aktuellen Regelungen / Verordnung /weitere Infos hier
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