Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Neben vielen anderen Vorhaben wie der weiteren Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und dem Aufbau von Importstrukturen durch LNG-Terminals geh\u00f6rt zu diesem Punkt unter anderem die M\u00f6glichkeit, die s\u00fcddeutschen Atomkraftwerke bis zum Fr\u00fchjahr 2023 laufen zu lassen. Die Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang aber auch an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken, und will darauf achten, die Preissignale soweit wie m\u00f6glich wirken zu lassen.
\r\nEinf\u00fchrung einer Strompreisbremse f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. F\u00fcr Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). F\u00fcr den dar\u00fcberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt. Die \u00fcbrigen Unternehmen, insbesondere gro\u00dfe Industrieunternehmen, werden in \u00e4hnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
\r\nSchnellstm\u00f6gliche Einf\u00fchrung einer Gaspreisbremse. Die Preise sollen tempor\u00e4r (zumindest f\u00fcr einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht werden, welches private Haushalte und Unternehmen vor \u00dcberforderung sch\u00fctzt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll unter Ber\u00fccksichtigung von Vorschl\u00e4gen der \u201eExpertInnen-Kommission Gas und W\u00e4rme\u201c festgelegt werden, die Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
\r\nReaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zus\u00e4tzlichen Krediterm\u00e4chtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in H\u00f6he von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Nutzung ist auf folgende Aufgaben begrenzt:
\u2022 Finanzierung der Gaspreisbremse.
\u2022 Liquidit\u00e4t und Zusch\u00fcsse f\u00fcr die Strompreisbremse. F\u00fcr die Finanzierung der Strompreisbremse wird allerdings vorrangig die Absch\u00f6pfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen.
\u2022 Finanzierung weiterer St\u00fctzungsma\u00dfnahmen f\u00fcr aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausma\u00df von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, stehen Liquidit\u00e4ts- und Eigenkapitalhilfen zur Verf\u00fcgung. Diese richten sich zielgerichtet auf durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen und vermeiden Mitnahmeeffekte. Hier soll auch eine Regelung f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle geschaffen werden.
\u2022 Ersatzbeschaffungskosten f\u00fcr aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und f\u00fcr die Marktstabilit\u00e4t relevante Gasimporteure. Die saldierte Preisanpassung wird daher aufgehoben und f\u00fcr die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen ma\u00dfgeschneiderte L\u00f6sungen entwickelt.
EU-Solidarabgabe f\u00fcr Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterst\u00fctzt den Vorschlag der Europ\u00e4ischen Kommission zur Einf\u00fchrung einer Solidarabgabe.
\r\nReduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabh\u00e4ngig von der Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Fr\u00fchjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt. Der erm\u00e4\u00dfigte Umsatzsteuersatz wird au\u00dferdem auf Fernw\u00e4rme ausgeweitet.
Vermeidung unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger B\u00fcrokratie. Die Krise f\u00fchrt bei vielen Unternehmen zu zus\u00e4tzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgf\u00e4ltig darauf geachtet, dass w\u00e4hrend der Zeit der Krise keine unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen zus\u00e4tzlichen B\u00fcrokratielasten die Wirtschaft beeintr\u00e4chtigen (Belastungsmoratorium). Daf\u00fcr wird sich die Bundesregierung auch in der Europ\u00e4ischen Union einsetzen.
Den vollst\u00e4ndigen Beschluss finden Sie hier\u2026
", "datePublished": "2022-10-03T11:25:35+02:00", "headline": "Gasumlage gestoppt, Gaspreisbremse beschlossen " }Ein 200 Milliarden Euro schweres Paket soll als „Wirtschaftlicher Abwehrschirm“ die hohen Energiekosten abfedern. Darauf einigte sich am Mittwoch die Ampelkoalition.
Die Umsatzsteuer auf Gas wird trotz des Stopps der Gasumlage bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Auch einigte sich die Koalition auf ein Belastungsmoratorium in Sachen Bürokratie.
Der Abwehrschirm setzt sich aus folgenden Einzelpunkten zusammen
Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Neben vielen anderen Vorhaben wie der weiteren Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und dem Aufbau von Importstrukturen durch LNG-Terminals gehört zu diesem Punkt unter anderem die Möglichkeit, die süddeutschen Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen zu lassen. Die Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang aber auch an Unternehmen und private Haushalte, den Energieverbrauch zu senken, und will darauf achten, die Preissignale soweit wie möglich wirken zu lassen.
Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. Für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. So werden Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet, zugleich wird zur Reduktion des Verbrauchs angeregt. Die übrigen Unternehmen, insbesondere große Industrieunternehmen, werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse. Die Preise sollen temporär (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht werden, welches private Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Gleichzeitig sollen Anreize zur Reduktion des Gasverbrauchs erhalten bleiben. Die genaue Ausgestaltung der Gaspreisbremse soll unter Berücksichtigung von Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden, die Mitte Oktober einen entsprechenden Bericht vorlegen soll.
Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden. Die Nutzung ist auf folgende Aufgaben begrenzt:
• Finanzierung der Gaspreisbremse.
• Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse. Für die Finanzierung der Strompreisbremse wird allerdings vorrangig die Abschöpfung der Zufallsgewinne der Stromproduzenten herangezogen.
• Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Den Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, stehen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung. Diese richten sich zielgerichtet auf durch den Angriffskrieg Russlands verursachte Notlagen und vermeiden Mitnahmeeffekte. Hier soll auch eine Regelung für Härtefälle geschaffen werden.
• Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure. Die saldierte Preisanpassung wird daher aufgehoben und für die besonders betroffenen Unternehmen SEFE, Uniper und VNG werden stattdessen maßgeschneiderte Lösungen entwickelt.
EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe.
Reduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabhängig von der Gasumlage wird die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet.
Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie. Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.
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