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Öffnung Innengastronomie ab 31.5 bei Inzidenz unter 50 sowie Öffnungsperspektive für Hotels ab 14.6. bei Inzidenz unter 100

Die Staatsregierung hat am 26. Mai 2021 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die angepassten Regelungen treten mit dem 31. Mai 2021 in Kraft und gelten bis zum 13. Juni 2021.

Gastronomie:

Mögliche Öffnung Innengastronomie ab einer Inzidenz von weniger als 50

Stabilisiert sich die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter dem Wert von 50 - 5 Werktage unter 50 - Öffnung am übernachsten Tag (5 plus 2 Regelung)

touristische Übernachtungen in Hotels:

Ab einer stabilen Inzidenz unter 50 (d.h. 5 Werktage + 2 Tage) sind touristische Übernachtungen in Hotels erlaubt. Zum Zeitpunkt der Anreise legen Gäste einen tagesaktuellen Test vor.

Ab dem 14. Juni 2021 sind – nach Aussage des Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus – touristische Übernachtungen auch ab einer stabilen Inzidenz unter 100 gestattet. Dies regelt die CoronaSchutzVerordnung, welche ab 14. Juni 2021 in Kraft tritt.

Weitere Informationen hier

Nähere Informationen des Staatsministeriums

Erstellt von Julia Büttner DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

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