Gemeinsam stark für das Gastgewerbe

Hotline für DEHOGA-Mitglieder

0351 850 322 50

Montag bis Freitag: 8 - 17 Uhr

Regierung plant Bundestariftreuegesetz – DEHOGA warnt vor Bürokratie und Belastung für gastgewerbliche Betriebe

Die Bundesregierung plant ein neues Bundestariftreuegesetz (BTTG), das voraussichtlich am 6. August 2025 im Kabinett beraten wird. Ziel ist es, die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen bei Aufträgen des Bundes sicherzustellen. Betroffen wären auch zahlreiche Unternehmen im Gastgewerbe, zum Beispiel:

#  Caterer und Gemeinschaftsgastronomen, die Bundeskantinen betreiben,

#  Hotels, die größere Zimmerkontingente an den Bund vergeben,

#   Tagungs- und Eventlocations, die Veranstaltungen der Bundesverwaltung ausrichten.

Was ist geplant?
Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 € sollen Unternehmen verpflichtet werden, die Arbeitsbedingungen eines festgelegten Tarifvertrags einzuhalten – auch dann, wenn sie selbst nicht tarifgebunden sind. Dazu zählen z. B. Mindestlöhne, Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten. Grundlage ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesarbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft erlässt.

Unternehmen müssen künftig ein Tariftreueversprechen abgeben und zahlreiche Nachweise und Dokumentationen erbringen. Eine neue staatliche „Prüfstelle Bundestariftreue“ soll die Einhaltung kontrollieren. Verstöße können zu Vertragsstrafen oder dem Ausschluss von künftigen Ausschreibungen führen. Auch für Subunternehmer haftet der Hauptauftragnehmer – entlang der gesamten Lieferkette.

Was sagt der DEHOGA dazu?
Der DEHOGA Sachsen sieht das Gesetz kritisch:

# Zusätzliche Bürokratie: Neue Nachweispflichten, Zertifizierungen, Kontrollen und Prüfvorgaben erhöhen den Aufwand erheblich.

#  Weniger Teilhabe an Ausschreibungen: Vor allem kleine und mittelständische Betriebe könnten sich künftig seltener an Vergaben beteiligen.

#  Eingriff in die Tarifautonomie: Der Staat greift mit dem BTTG in die unternehmerische Freiheit und die Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen ein.

#  Wirtschaftlichkeit gefährdet: Die Vielzahl an Vorschriften beeinträchtigt Flexibilität und Effizienz – besonders in einem von Fachkräftemangel und Demografie geprägten Marktumfeld.

Der DEHOGA wird sich daher gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und sich für weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe einsetzen.

Fazit: Das geplante BTTG bringt neue Pflichten für gastgewerbliche Betriebe, die mit dem Bund zusammenarbeiten. Der DEHOGA fordert Augenmaß statt Überregulierung und warnt vor negativen Folgen für die Branche.

Erstellt von Franziska Luthardt DEHOGA Sachsen letzte Änderung am

Das könnte Sie auch interessieren...

Synergien nutzen mit unseren Netzwerkpartnern