Bei \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen des Bundes ab 50.000 \u20ac sollen Unternehmen verpflichtet werden, die Arbeitsbedingungen eines festgelegten Tarifvertrags einzuhalten \u2013 auch dann, wenn sie selbst nicht tarifgebunden sind. Dazu z\u00e4hlen z.\u202fB. Mindestl\u00f6hne, Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten. Grundlage ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesarbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft erl\u00e4sst.
\r\nUnternehmen m\u00fcssen k\u00fcnftig ein Tariftreueversprechen abgeben und zahlreiche Nachweise und Dokumentationen erbringen. Eine neue staatliche \u201ePr\u00fcfstelle Bundestariftreue\u201c soll die Einhaltung kontrollieren. Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen zu Vertragsstrafen oder dem Ausschluss von k\u00fcnftigen Ausschreibungen f\u00fchren. Auch f\u00fcr Subunternehmer haftet der Hauptauftragnehmer \u2013 entlang der gesamten Lieferkette.
\r\nWas sagt der DEHOGA dazu?
Der DEHOGA Sachsen sieht das Gesetz kritisch:
# Zus\u00e4tzliche B\u00fcrokratie: Neue Nachweispflichten, Zertifizierungen, Kontrollen und Pr\u00fcfvorgaben erh\u00f6hen den Aufwand erheblich.
\r\n# Weniger Teilhabe an Ausschreibungen: Vor allem kleine und mittelst\u00e4ndische Betriebe k\u00f6nnten sich k\u00fcnftig seltener an Vergaben beteiligen.
\r\n# Eingriff in die Tarifautonomie: Der Staat greift mit dem BTTG in die unternehmerische Freiheit und die Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen ein.
\r\n# Wirtschaftlichkeit gef\u00e4hrdet: Die Vielzahl an Vorschriften beeintr\u00e4chtigt Flexibilit\u00e4t und Effizienz \u2013 besonders in einem von Fachkr\u00e4ftemangel und Demografie gepr\u00e4gten Marktumfeld.
\r\nDer DEHOGA wird sich daher gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA) aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und sich f\u00fcr weniger B\u00fcrokratie und mehr Praxisn\u00e4he einsetzen.
\r\nFazit: Das geplante BTTG bringt neue Pflichten f\u00fcr gastgewerbliche Betriebe, die mit dem Bund zusammenarbeiten. Der DEHOGA fordert Augenma\u00df statt \u00dcberregulierung und warnt vor negativen Folgen f\u00fcr die Branche.
", "datePublished": "2025-07-27T13:27:32+02:00", "headline": "Regierung plant Bundestariftreuegesetz \u2013 DEHOGA warnt vor B\u00fcrokratie und Belastung f\u00fcr gastgewerbliche Betriebe" }Die Bundesregierung plant ein neues Bundestariftreuegesetz (BTTG), das voraussichtlich am 6. August 2025 im Kabinett beraten wird. Ziel ist es, die Einhaltung tariflicher Arbeitsbedingungen bei Aufträgen des Bundes sicherzustellen. Betroffen wären auch zahlreiche Unternehmen im Gastgewerbe, zum Beispiel:
# Caterer und Gemeinschaftsgastronomen, die Bundeskantinen betreiben,
# Hotels, die größere Zimmerkontingente an den Bund vergeben,
# Tagungs- und Eventlocations, die Veranstaltungen der Bundesverwaltung ausrichten.
Was ist geplant?
Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 € sollen Unternehmen verpflichtet werden, die Arbeitsbedingungen eines festgelegten Tarifvertrags einzuhalten – auch dann, wenn sie selbst nicht tarifgebunden sind. Dazu zählen z. B. Mindestlöhne, Urlaubsregelungen und Arbeitszeiten. Grundlage ist eine Rechtsverordnung, die das Bundesarbeitsministerium auf Antrag einer Gewerkschaft erlässt.
Unternehmen müssen künftig ein Tariftreueversprechen abgeben und zahlreiche Nachweise und Dokumentationen erbringen. Eine neue staatliche „Prüfstelle Bundestariftreue“ soll die Einhaltung kontrollieren. Verstöße können zu Vertragsstrafen oder dem Ausschluss von künftigen Ausschreibungen führen. Auch für Subunternehmer haftet der Hauptauftragnehmer – entlang der gesamten Lieferkette.
Was sagt der DEHOGA dazu?
Der DEHOGA Sachsen sieht das Gesetz kritisch:
# Zusätzliche Bürokratie: Neue Nachweispflichten, Zertifizierungen, Kontrollen und Prüfvorgaben erhöhen den Aufwand erheblich.
# Weniger Teilhabe an Ausschreibungen: Vor allem kleine und mittelständische Betriebe könnten sich künftig seltener an Vergaben beteiligen.
# Eingriff in die Tarifautonomie: Der Staat greift mit dem BTTG in die unternehmerische Freiheit und die Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen ein.
# Wirtschaftlichkeit gefährdet: Die Vielzahl an Vorschriften beeinträchtigt Flexibilität und Effizienz – besonders in einem von Fachkräftemangel und Demografie geprägten Marktumfeld.
Der DEHOGA wird sich daher gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und sich für weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe einsetzen.
Fazit: Das geplante BTTG bringt neue Pflichten für gastgewerbliche Betriebe, die mit dem Bund zusammenarbeiten. Der DEHOGA fordert Augenmaß statt Überregulierung und warnt vor negativen Folgen für die Branche.
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