Gemeinsam stark für das Gastgewerbe
Entsprechend der neuen "Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen" durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt haben wir ein angepasstes Schutz- und Hygienekonzept für das Gastgewerbe zum Schutz vor Corona-Infektionen erstellt.
Entsprechend der "Allgemeinverfügung - Anordnung von Hygieneauflagen" durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, welche ab 01.09.2020 gilt, haben wir ein angepasstes Schutz- und Hygienekonzept für das Gastgewerbe zum Schutz vor Corona-Infektionen erstellt.
Für Unternehmer, die aktuell einen Abhol- und Lieferservice anbieten, Kantinen betreiben und Ihren Beherbergungsbetrieb geöffnet haben, wurde das Hygienekonzept entsprechend angepasst.
Wir stellen Ihnen dieses HIER zum Download zur Verfügung.
Zur Konkretisierung des bundesweit geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) u.a. für das Gastgewerbe verständliche und gut umsetzbare Praxishilfen als „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ zusammengestellt. Sie müssen eingehalten werden, sobald Lockerungen in Kraft treten.
Die BGN-Handlungshilfen stehen Ihnen HIER zum Downloadzur Verfügung
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