Die Bundesregierung plant die Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung – mit neuen Kontrollbefugnissen für den Zoll und erweiterten Dokumentationspflichten für Unternehmen. Der DEHOGA begrüßt grundsätzlich effizientere Prüfverfahren, warnt aber vor zusätzlicher Bürokratie und einem pauschalen Generalverdacht gegenüber dem Gastgewerbe. Rechtstreue Betriebe dürfen nicht die Leidtragenden sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zielgerichtet, fair und entlastend umgesetzt werden. Gefordert sind weniger Belastung, mehr Netto und ein konsequentes Vorgehen gegen tatsächliche Missstände.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung und Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Ziel ist es, den Zoll bei der Kontrolle von Betrieben effizienter und digitaler arbeiten zu lassen. Aus Sicht des DEHOGA enthält der Entwurf Licht und Schatten – insbesondere für das Gastgewerbe, das regelmäßig im Fokus solcher Prüfungen steht.
Was ist geplant?
# Digitalisierte Prüfungen: Künftig sollen verstärkt digitale Datenanalysen und automatisierte Datenabgleiche zwischen Behörden erfolgen.
# Weniger Vor-Ort-Prüfungen: Der Gesetzesentwurf verspricht einen bürokratieärmeren Prüfansatz – eine langjährige Forderung des DEHOGA.
# Mehr Befugnisse für den Zoll: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält zusätzliche Eingriffsrechte.
# Fokus auf Risikobranchen: Die Prüfungen sollen gezielter in „Risikobereichen“ erfolgen. Offiziell zählen hierzu etwa organisierte Schwarzarbeit oder Kriminalität.
Was kritisiert der DEHOGA?
# Gastgewerbe unter Generalverdacht: Auch ohne konkreten Anlass kommt es in Hotels und Restaurants zu unangekündigten Kontrollen durch uniformierte und bewaffnete Zollbeamte. Das verunsichert Gäste und Mitarbeiter und schädigt das Image rechtstreuer Betriebe.
# Fokus oft fehlgeleitet: Statt auf die „schwarzen Schafe“ zu zielen, konzentrieren sich viele Kontrollen auf ordentlich arbeitende Betriebe, bei denen der Aufwand für die Beamten gering ist. Diese Praxis ist aus Sicht des DEHOGA nicht zielführend.
# Mehr Bürokratie droht: Der digitale Ansatz darf nicht zu Mehrbelastungen für Unternehmen führen – insbesondere nicht für kleine und mittlere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung. Zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten kosten Zeit, Personal und Geld.
# Uneinheitliche Digitalisierung: Während Behörden künftig mehr digital fordern, darf das Gastgewerbe weiterhin wesentliche Vertragsbestandteile nicht digital dokumentieren – das ist ungerecht und innovationshemmend. Der DEHOGA fordert hier Gleichbehandlung beim Nachweisgesetz.
Gesellschaftliche Verantwortung ja – Pauschalverdacht nein!
# Der DEHOGA stellt klar: Es gibt keine „Schwarzarbeitsbranchen“, sondern nur einzelne schwarze Schafe.
# Leistungsmissbrauch – etwa der gleichzeitige Bezug von Bürgergeld und Schwarzlohn – ist laut FKS die häufigste Straftat. Dennoch liegt die mediale Aufmerksamkeit einseitig auf Arbeitgeberverstößen. Auch hier fordert der DEHOGA mehr Ausgewogenheit.
Schwarzarbeit wirksam bekämpfen – aber an den Ursachen ansetzen
Statt nur neue Kontrollpflichten einzuführen, müssen die Ursachen von Schwarzarbeit bekämpft werden:
# Mehr Netto vom Brutto: Eine spürbare Entlastung der Beschäftigten und Unternehmen bei Steuern und Sozialabgaben ist dringend notwendig.
# Weniger Lohnnebenkosten: Nur wenn legale Arbeit attraktiver ist, lässt sich Schwarzarbeit nachhaltig eindämmen.
Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt: Eine immer weitergehende Ausweitung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes löst nicht die Kernprobleme, sondern verschärft die Belastung für rechtstreue Betriebe.
Fazit:
Der DEHOGA unterstützt digitale und zielgerichtete Maßnahmen zur Schwarzarbeitsbekämpfung, wehrt sich jedoch gegen pauschale Verdächtigungen und neue Belastungen. Eine gerechte, praktikable Umsetzung und spürbare Entlastungen bei Steuern und Bürokratie sind dringend notwendig – für eine starke und faire Gastronomie in Deutschland.
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