# Kontaktpersonen mit zwei Ereignissen (Impfungen bzw. Impfung und Genesung) f\u00fcr 90 Tage und Personen mit drei Ereignissen (Impfungen bzw. Impfungen und Genesung) unbegrenzt von der Absonderung ausgenommen.
# Es wird keine schriftliche Anordnung zur Absonderung mehr erfolgen. F\u00fcr den Nachweis der Absonderung gegen\u00fcber der Landesdirektion bzw. dem Arbeitgeber oder der Schule ist der PCR-Test nunmehr ausreichend.
# Regelung zur Arbeitsquarant\u00e4ne f\u00fcr Betriebe der kritischen Infrastruktur wurden in die Allgemeinverf\u00fcgung Absonderung aufgenommen.
Grundlegend greift weiterhin eine Absonderungspflicht von zehn Tagen, die am siebten Tag der Quarant\u00e4ne mit einem professionellen Schnelltest oder einem PCR-Test in einem Testzentrum beendet werden kann. Beim Quellfall muss zudem seit 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Eine Unterscheidung nach bestimmten Berufsgruppen, wie beispielsweise f\u00fcr pflegende Kr\u00e4fte, wird nicht vorgenommen. F\u00fcr Kinder im Status einer Kontaktperson, die in Einrichtungen seriell getestet werden, gelten die abweichenden Regelungen fort.
\r\nDie aktualisierte \u00dcbersicht zu Absonderung und Entsch\u00e4digung finden Sie HIER
\r\n\r\nIn der aktuellen Corona-Welle in Deutschland mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarant\u00e4neregeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf f\u00fcnf Tage verk\u00fcrzt werden, wie ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) vorsieht. Das Angebot kostenloser B\u00fcrgertests bleibt bis in den Fr\u00fchsommer bestehen.
\r\nGesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in Berlin, die Vorgaben zu Absonderungen seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu l\u00f6sen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der n\u00e4chsten Woche arbeiten k\u00f6nne. Hintergrund ist auch, angesichts vieler Infektionen Personalausf\u00e4lle vor allem in wichtigen Versorgungsbereichen zu vermeiden.
K\u00fcnftig sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, noch f\u00fcnf Tage dauern, wie aus dem Vorschlag hervorgeht. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die h\u00e4ufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll entfallen. Auch die Quarant\u00e4ne f\u00fcr Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge k\u00fcnftig noch f\u00fcnf Tage dauern und muss nicht mehr eine \u00abstrenge Quarant\u00e4ne\u00bb sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich t\u00e4glich zu testen. F\u00fcr Besch\u00e4ftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die F\u00fcnf-Tage-Regel gelten. F\u00fcr das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen m\u00fcssen, der fr\u00fchestens am f\u00fcnften Tag abgenommen werden kann.
Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst \u00fcbliche Fraktionsvorgaben dar\u00fcber entscheiden. Wir informieren \u00fcber neue Entwicklungen.
\r\nQuelle: Tageskarte.io
\r\n\r\n", "datePublished": "2022-03-31T18:56:00+02:00", "headline": "Verl\u00e4ngerung Quarant\u00e4ne VO bis zum 10.04.2022 | Politik plant k\u00fcrzere Quarant\u00e4nezeiten" }Die Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen haben ihre Allgemeinverfügungen über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen bis einschließlich Sonntag, 10.04.2022, verlängert.
Die Regelung beinhaltet gegenüber der vorherigen Allgemeinverfügung (bis 27. März 2022) folgende Änderungen:
# Kontaktpersonen mit zwei Ereignissen (Impfungen bzw. Impfung und Genesung) für 90 Tage und Personen mit drei Ereignissen (Impfungen bzw. Impfungen und Genesung) unbegrenzt von der Absonderung ausgenommen.
# Es wird keine schriftliche Anordnung zur Absonderung mehr erfolgen. Für den Nachweis der Absonderung gegenüber der Landesdirektion bzw. dem Arbeitgeber oder der Schule ist der PCR-Test nunmehr ausreichend.
# Regelung zur Arbeitsquarantäne für Betriebe der kritischen Infrastruktur wurden in die Allgemeinverfügung Absonderung aufgenommen.
Grundlegend greift weiterhin eine Absonderungspflicht von zehn Tagen, die am siebten Tag der Quarantäne mit einem professionellen Schnelltest oder einem PCR-Test in einem Testzentrum beendet werden kann. Beim Quellfall muss zudem seit 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Eine Unterscheidung nach bestimmten Berufsgruppen, wie beispielsweise für pflegende Kräfte, wird nicht vorgenommen. Für Kinder im Status einer Kontaktperson, die in Einrichtungen seriell getestet werden, gelten die abweichenden Regelungen fort.
Die aktualisierte Übersicht zu Absonderung und Entschädigung finden Sie HIER
In der aktuellen Corona-Welle in Deutschland mit vielen, aber meist leichteren Infektionen sollen die Quarantäneregeln vereinfacht werden. Die Dauer soll generell auf fünf Tage verkürzt werden, wie ein Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) vorsieht. Das Angebot kostenloser Bürgertests bleibt bis in den Frühsommer bestehen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte in Berlin, die Vorgaben zu Absonderungen seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne. Hintergrund ist auch, angesichts vieler Infektionen Personalausfälle vor allem in wichtigen Versorgungsbereichen zu vermeiden.
Künftig sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, noch fünf Tage dauern, wie aus dem Vorschlag hervorgeht. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll entfallen. Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine «strenge Quarantäne» sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann.
Der Bundestag soll am Donnerstag kommender Woche (7. April) ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben darüber entscheiden. Wir informieren über neue Entwicklungen.
Quelle: Tageskarte.io
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